Nidwalden

Ausländer sollen sich in Nidwalden digital an- und abmelden können

Keystone-SDA Regional
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Nidwalden 23.10.2024 - 10:24

Der Kanton Nidwalden plant, die Verantwortung für die Einwohnerkontrolle von ausländischen Staatsbürgern auf Gemeinden zu übertragen.

Nidwaldner Landrat
Der Nidwaldner Landrat signalisiert Bereitschaft, das Meldeverfahren für Einwohnerinnen und Einwohner zu modernisieren – insbesondere bei An- und Abmeldungen von ausländischen Staatsangehörigen. - KEYSTONE/Christian Beutler

Im Kanton Nidwalden sollen neu die Gemeinden und nicht mehr der Kanton für die Einwohnerkontrolle von ausländischen Staatsbürgern zuständig sein. Damit können diese An- und Abmeldungen oder Adressmutationen online vornehmen.

Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung die Teilreform des Niederlassungsgesetzes behandelt. Vereinfacht gesagt geht es in dieser Vorlage darum, das Meldeverfahren der Einwohnerinnen und Einwohner zu vereinfachen und zu modernisieren.

Ein Punkt in der Teilrevision betrifft die Einwohnerkontrolle. Was für Schweizerinnen und Schweizer gilt, soll neu auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten: Sie sollen ihre Adressmutationen oder An- oder Abmeldungen künftig digital über eine Plattform vornehmen können. Bisher mussten ausländische Staatsangehörige persönlich einen Schalter beim Amt für Migration aufsuchen. Die Zuständigkeit geht damit vom Kanton zu den Gemeinden.

Digitaler Wandel im Gesetz

Mit der Teilreform werde das bestehende Gesetz überarbeitet und an «digitale Zeit» angepasst, sagte Justiz-und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte). «Die Änderungen stärken das Gemeinwesen, machen die Abläufe effizienter und benutzerfreundlicher.»

Karin Kayser-Frutschi
Karin Kayser-Frutschi, Regierungsrätin NW - keystone

Zudem soll mit der Teilreform künftig der Heimatschein nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden müssen. Ohne Hinterlegungspflicht reduziere sich der Verwaltungsaufwand, zudem würden den Bürgerinnen und Bürgern der Gang zur Behörde erspart.

Angepasst soll ferner die Meldepflicht von Alters – und Pflegeheimen. Diese mussten die Ein- und Austritte ihrer Bewohnenden einmal jährlich melden. Um das Einwohnerregister aktuell zu halten, sind sie nun aufgefordert, dies laufend zu tun.

Das Geschäft war unumstritten, ablehnende Voten zur Teilrevision gab es nicht. Die zweite Lesung und damit die Schlussabstimmung sollen in der Novembersession stattfinden. Das revidierte Gesetz dürfte zum Start ins neue Jahr in Kraft treten.

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