Parkkarten-Reglement: Auch Küssnacht muss nun abstimmen
Küssnacht 23.11.2024 - 07:27
Ein Bundesgerichtsurteil fordert ein neues Gebührenreglement. Das hat Folgen. Nun muss auch Küssnacht über ein Parkkarten-Reglement abstimmen.
Wie der Bezirksrat Küssnacht mitteilt, hat er in seinem Parkplatzreglement geregelt, was das Parkieren auf den öffentlichen Plätzen im Bezirk kostet.
Wer beispielsweise sein Auto auf dem Seeplatz in Küssnacht abstellt, bezahlt 50 Rappen pro Stunde. Zudem klärt das Reglement beispielsweise auch, auf welchen Parkplätzen der Bezirk überhaupt Parkgebühren erhebt und wer Anrecht auf eine Dauerparkkarte hat.
Doch das reicht nicht mehr. Das Bundesgericht hatte 2018 in einem Fall in der Region Ausserschwyz entschieden, dass das längere Abstellen von Autos auf öffentlichem Grund «gesteigerter Gemeingebrauch» sei.
Folglich braucht es nun für das Langzeitparkieren eine formell-gesetzliche Grundlage. Konkret: Die Stimmbürger müssen über die Gebühren für Tages-, Monats- oder Jahresparkkarten befinden können.
An den Tarifen soll sich nichts ändern
Der Bezirksrat kommt dem Ansinnen des Bundesgerichts nach und unterbreitet dem Stimmvolk nun ein separates, jedoch kurz gehaltenes Gebührenreglement für Parkkarten.
An den Tarifen soll gegenüber heute nichts verändert werden. Eine Jahreskarte soll weiterhin 600 Franken kosten, eine Monatskarte 60 Franken und eine Tageskarte 5 Franken. Zudem sind auch Spezialtageskarten für Handwerker oder für Anlässe vorgesehen.
Bezirksrat und Rechnungsprüfungskommission empfehlen den Stimmberechtigten, das Gebührenreglement für Parkkarten zu genehmigen. Wird das Geschäft vom Volk nicht angenommen, müsste der Bezirk künftig darauf verzichten, Tages-, Monats- oder Jahreskarten für das Parkieren herauszugeben.
Information an der Bezirksgemeinde am 9. Dezember 2024
Der Bezirksrat wird an der Bezirksgemeinde vom 9. Dezember 2024 über das Geschäft informieren. Die Unterlagen dazu finden Sie auf der Webseite des Bezirkes Küssnacht.