SUK2 Küssnacht: Obwohl nicht gebaut, wird trotzdem abgerechnet
Küssnacht 23.11.2024 - 07:35
Der zweite Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht ist wegen hoher Kosten nicht realisierbar. Abgerechnet wird trotzdem. Die Bezirksgemeinde hat das letzte Wort.
Wie der Bezirk Küssnacht mitteilt, ist der zweite Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht wegen zu hoher Kosten nicht realisierbar. Nichtdestotrotz müssen nun die vom Souverän gesprochenen Ausgabebewilligungen abgerechnet werden.
Vor rund vier Jahren wurde der erste Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht (SUK) eröffnet. Geplant war aber auch ein zweiter Abschnitt mit einem Tunnel zwischen Räbmatt und Breitfeld (SUK 2).
Kanton stellte Projektierung aus Kostengründen ein
Dazu wird es aber nicht mehr kommen. Nachdem der Kanton wegen der stark gestiegenen Kosten und der veränderten Rahmenbedingungen im Herbst 2023 die Projektierungsarbeiten eingestellt hatte, musste auch der Bezirksrat beschliessen, das Projekt nicht mehr weiterzuverfolgen.
Ein Alleingang wäre für den Bezirk schlicht nicht finanzierbar.
Für den Bezirksrat ist klar, dass es nun entlang der Grepperstrasse, die sich im Eigentum des Kantons befindet, Massnahmen braucht.
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden muss erhöht werden und die erforderlichen Sanierungsarbeiten sind aus Sicht des Bezirksrats auch hinsichtlich des Lärmschutzes prioritär anzugehen. Der Bezirksrat bleibt diesbezüglich mit dem Kanton in regem Kontakt.
Mehrkosten bei der Planung
Obwohl die die SUK 2 nicht gebaut wird, muss die Bezirksgemeinde jetzt formell über die Schlussabrechnungen der entsprechenden Ausgabebewilligungen befinden. Einerseits hatte das Küssnachter Stimmvolk am 14. Juni 2015 einen Baukredit von 630'000 Franken gesprochen, andererseits am 21. Mai 2017 einen Baukredit von rund 116,5 Millionen Franken.
Beim Planungskredit für die SUK 2 (Projektvariante SüdPlus) resultiert bei der Schlussabrechnung nun ein Mehraufwand von 130'347,80 Franken gegenüber der ursprünglichen Ausgabebewilligung.
Die Schlussabrechnung der Ausgabebewilligung für den Bau des zweiten Umfahrungsabschnitts schliesst hingegen mit einem Minderaufwand von rund 113,15 Millionen Franken gegenüber der Ausgabebewilligung.
Die Bezirksgemeinde entscheidet
Am 9. Dezember 2024 befindet die Bezirksgemeinde über die Abrechnungen der beiden Ausgabebewilligungen.
Bezirksrat und Rechnungsprüfungskommission empfehlen den Stimmberechtigten, die Vorlage zu genehmigen. Die Unterlagen fsind auf der Webseite des Bezirks Küssnacht zu finden.