Am 28. September 2025 entscheiden Volk und Stände über die Zukunft der Wohneigentumsbesteuerung. Eine Verfassungsänderung zu Zweitliegenschaften bestimmt über das Schicksal der gesamten Reform. Die Abstimmung dreht sich um die Frage, ob Kantone eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einführen dürfen.