In Hochdorf werden Hundesteuer-Rechnungen für 2024 versendet

Nau.ch Lokal
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Hochdorf 28.05.2024 - 18:02

Wie die Gemeinde Hochdorf informiert, erhalten Hundehaltende in den kommenden Wochen die diesjährige Rechnung der Hundesteuer. Kostenpunkt: 120 Franken.

Gemeindeverwaltung Hochdorf.
Gemeindeverwaltung Hochdorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wer einen Hund hält, ist für diesen steuerpflichtig. Hundehaltende werden deshalb in den kommenden Wochen die entsprechende Rechnung erhalten.

Mit den Steuereinnahmen finanziert die Gemeinde Hochdorf unter anderem ein gemeindeweites Netz von Hundekoteimern.

Bei diesen Eimern stehen den Haltern von Hunden auch die Spezialsäcke zur Verfügung, in denen Hundekot sauber entsorgt werden kann.

Gestützt auf das Gesetz über das Halten von Hunden des Kantons Luzern haben Halter von Hunden in ihrer Wohngemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten.

Steuererlass in Härtefällen möglich

Die Hundesteuerrechnung wird im ersten Halbjahr des Jahres zugestellt. Zuständig ist in Hochdorf die Abteilung Finanzen und Steuern.

Die Steuer pro Kalenderjahr beträgt 120 Franken. Die Steuer ist jeweils für das laufende Kalenderjahr innerhalb der vorgegebenen Frist zu entrichten.

Für Hunde, welche erst nach dem 30. Juni das Alter von sechs Monaten erreichen, beträgt die Hundesteuer 60 Franken.

Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Hundesteuer 40 Franken. In Härtefällen kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden.

Besondere Regelung bei Todesfällen

Von der Hundesteuer befreit sind Halter von Dienst, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss-, Blindenführhunden sowie Hunde, die sich weniger als drei Monate im Kanton Luzern aufhalten.

Geht ein Hund ein wird er getötet, ist für den Ersatzhund bis zum Ablauf des Steuerjahres keine Steuer zu entrichten.

Wird kein Ersatzhund angeschafft, hat der Halter des Hundes Anspruch auf Rückerstattung der halben Steuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni eingegangen ist oder getötet wurde.

Forderungen verjähren nach einem Jahr.

Vor Meldung bei Amicus ist Chippen Pflicht

Wer einen Hund übernimmt, muss sein Tier in der nationalen Hundedatenbank Amicus erfassen. Wer bereits einen Amicus-Account hat, kann einen anderen beziehungsweise zusätzlichen Hund selbst digital erfassen.

Wer noch kein Amicus-Konto hat, meldet sich bei der Gemeindekanzlei Hochdorf. Basierend auf den offiziellen Personalien der Hundehaltenden wird bei der Haustierbank Amicus ein Konto eröffnet.

Amicus lässt Hundehaltenden danach die persönlichen Zugangsdaten via Post zukommen.

Die Haltenden sind anschliessend verantwortlich dafür, dass der neue Hund innert zehn Tagen nach Übernahme im Amicus-Konto erfasst wird. Dies setzt voraus, dass das Tier bereits von einem Tierarzt gechippt wurde.

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