Kanton Luzern: Drei Varianten für den Berufsbildungsfonds

Der Kanton Luzern schickt den geplanten Berufsbildungsfonds in eine zweite Vernehmlassung. Bis zum 27. November 2026 stehen drei Varianten zur Diskussion.

Der Kanton Luzern hält am Ziel eines kantonalen Berufsbildungsfonds fest. Die erste Vernehmlassung hat das Grundanliegen bestätigt, zugleich aber Fragen zur Ausgestaltung aufgeworfen. Im Zentrum steht die mögliche Doppelbelastung von Arbeitgebenden, die bereits einem vom Bund allgemeinverbindlich erklärten Branchen-Berufsbildungsfonds angeschlossen sind.
Der Regierungsrat nimmt diese Rückmeldungen auf und stellt neu drei Varianten zur Diskussion. Die Vernehmlassung startet am 16. Oktober und dauert bis zum 27. November 2026.
Mit dem kantonalen Berufsbildungsfonds will der Kanton Luzern die Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe stärken und die Kosten der beruflichen Grundbildung breiter auf die Arbeitgebenden verteilen. Der Fonds soll Lehrbetriebe bei ihren Ausbildungskosten unterstützen sowie Projekte und Innovationen zugunsten der Berufsbildung mitfinanzieren.
Die erste Vernehmlassung hat dieses Grundanliegen bestätigt. Kritisiert wurde jedoch, dass Arbeitgebende, die bereits einem vom Bund allgemeinverbindlich erklärten Branchen-Berufsbildungsfonds angeschlossen sind, zusätzlich einen Beitrag an den kantonalen Fonds leisten sollen. Der Regierungsrat prüft deshalb, ob diese Arbeitgebenden vom kantonalen Beitrag befreit werden sollen.
«Wir nehmen die Rückmeldungen aus der ersten Vernehmlassung auf und entwickeln die Vorlage gezielt weiter. Unser Ziel bleibt, die Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe zu stärken und die Berufsbildung im Kanton Luzern nachhaltig zu fördern», sagt Regierungspräsident Dr. Armin Hartmann als zuständiger Bildungs- und Kulturdirektor.
Drei Varianten stehen zur Diskussion
In der zweiten, verkürzten Vernehmlassung werden folgende Varianten geprüft:
1. Berufsbildungsfonds mit Befreiung – technische Lösung: Arbeitgebende mit Anschluss an einen entsprechenden Branchenfonds werden mittels einer Software bereits bei der Beitragserhebung ausgenommen.
2. Berufsbildungsfonds mit Befreiung – administrative Lösung: Die Beiträge werden zunächst bei allen Arbeitgebenden erhoben und anschliessend zwischen dem kantonalen Fonds und den Branchenfonds ausgeglichen. Entsprechend würden Arbeitgebende mit Anschluss an einen Branchenfonds von diesen eine reduzierte oder keine Rechnung mehr erhalten.
3. Berufsbildungsfonds ohne Befreiung: Dies entspricht grundsätzlich der Lösung aus der ersten Vernehmlassung. Alle beitragspflichtigen Arbeitgebenden leisten einen Beitrag, auch wenn sie bereits einem Branchenfonds angeschlossen sind.
Die zweite Vernehmlassung soll aufzeigen, welche Lösung die Ziele des Fonds am besten erfüllt und gleichzeitig die Auswirkungen auf Arbeitgebende, Lehrbetriebe, Branchenfonds und den Vollzug angemessen berücksichtigt. Falls sich keine Variante als mehrheitsfähig erweist, bleibt als letzte Option der Verzicht auf eine Einführung.
Mindestens 7,5 Millionen Franken für die Berufsbildung
Der Fonds soll über einen Beitrag auf der AHV-pflichtigen Lohnsumme finanziert werden. Bei einer Befreiung von Arbeitgebenden mit Anschluss an einen entsprechenden Branchenfonds (Varianten 1 oder 2) soll der Beitragssatz von 0,6 auf 0,7 Promille steigen. Damit werden weiterhin jährliche Einnahmen von mindestens 7,5 Millionen Franken erwartet.
Rund 75 bis 82 Prozent der Mittel – je nach Variante – sollen direkt an Lehrbetriebe fliessen. Weitere 15 Prozent stehen für Projekte und Innovationen zur Verfügung. Die Beiträge sollen über die Familienausgleichskassen auf der Grundlage der jährlichen AHV-Lohnmeldungen erhoben werden.
Die Vollzugskosten liegen je nach Variante bei rund 3 bis 10 Prozent der Fondsmittel.
Eine vom Regierungsrat gewählte, paritätisch zusammengesetzte Berufsbildungsfondskommission überwacht den Fonds und entscheidet über die Mitfinanzierung von Projekten und Innovationen.
Die Ergebnisse der zweiten Vernehmlassung bilden die Grundlage für den Entscheid über die definitive Ausgestaltung des Berufsbildungsfonds und die notwendige Änderung des Berufs- und Weiterbildungsgesetzes. Die Einführung unterstützt die Ziele der Kantonsstrategie und des Legislaturprogramms, insbesondere die Stärkung der Berufsbildung und die Sicherung des Fachkräftenachwuchses.





