Gemeinde Werthenstein erhöht Siedlungsentwässerung-Gebühren
Ruswil 20.05.2024 - 14:02
Wie die Gemeinde Werthenstein mitteilt, werden die Gebühren für die Siedlungsentwässerung voraussichtlich zum 1. Juli 2025 angepasst.
Das Siedlungsentwässerungsreglement schreibt vor, dass die Gebühren mindestens alle fünf Jahre überprüft und soweit notwendig angepasst werden müssen.
Die Überprüfung wurde letztmals im Jahr 2017 vorgenommen. Damals konnten die Gebühren unverändert belassen werden.
Das Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG, Willisau, hat im Auftrag des Gemeinderates eine Kostenanalyse durchgeführt.
Anpassung per 1. Juli 2025 geplant
Die Berechnung hat ergeben, dass die aktuellen Gebühren den Anforderungen des Kantons an die Finanzierung der Siedlungsentwässerung nicht mehr entsprechen.
Es drängt sich eine Gebührenerhöhung auf. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Anpassung per 1. Juli 2025 umzusetzen.
Vor der Änderung der Gebühren wird der Preisüberwacher angehört, was eine Anpassung erst im nächsten Jahr 2025 möglich macht.