Beim RAV: Arbeitslose Luzerner müssen fürs Parkieren teuer zahlen

Wer arbeitslos ist, hat oft wenig Geld – doch ausgerechnet beim RAV-Besuch in Luzern können zusätzliche Kosten durch das Parkieren entstehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Parkieren für Jobsuchende beim «WAS» in Luzern ist teuer: drei Franken pro Stunde.
- Das WAS übernimmt die Parkgebühren nicht und verweist auf günstigere Parkmöglichkeiten ausserhalb.
- Aber: Nicht jeder Termin muss zwingend vor Ort stattfinden.
Wer in Luzern arbeitslos ist, muss regelmässig nach Kriens: Dort hat das Sozialversicherungszentrum (WAS) einen neuen Standort eröffnet, an dem auch das RAV untergebracht ist.

Ein Leser berichtet gegenüber «Zentralplus», dass er seit Juni regelmässig nach Kriens fahren muss. Für einen zweistündigen Termin zahlt er in der Tiefgarage Eichhof West fünf Franken. Bargeld wird nicht akzeptiert – und eine Kreditkarte hat er nicht.
Er fragt deshalb grundsätzlich, ob ein RAV-Standort mit kostenpflichtigen und bargeldlosen Parkplätzen für Stellensuchende passend sei. Gerade, weil viele Betroffene über wenig Geld verfügen.
Das WAS verteidigt die Standortwahl
Dem WAS ist das Problem bekannt, wie eine Anfrage des Zentralschweizer Portals zeigt. Die Behörde schreibt: «WAS Luzern war bei der Wahl des Standorts bewusst, dass ein Gratisparkieren für Kundinnen und Kunden nicht möglich sein wird.»

Man habe bei der Standortwahl «besonders» auf eine gute Erreichbarkeit geachtet. Der Standort Eichhof West sei per öffentlichem Verkehr, Velo, zu Fuss und mit dem Auto erreichbar.
«Für Stellensuchende aus Gemeinden ausserhalb der Stadt bestehen damit verschiedene Möglichkeiten für die Anreise», so das WAS. Entscheidend sei aber eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Zudem weist das WAS auf günstigere Alternativen in der Nähe hin. Einige Gehminuten entfernt gebe es blaue Parkzonen mit zeitlicher Begrenzung.
Stellensuchende müssen nur selten persönlich erscheinen
Bisher habe das WAS nur «vereinzelt» Rückmeldungen zu den Parkgebühren erhalten. Diese zu vergünstigen oder zu übernehmen, sei nicht möglich.
Und: Nicht jeder Termin müsse zwingend vor Ort stattfinden.
Das Erstgespräch findet zwar persönlich statt. Danach folgen alle sechs bis acht Wochen Beratungsgespräche. Diese können auch per Telefon oder Video abgehalten werden.
Parkgebühren richten sich nach dem Krienser Reglement
Die Parkplätze werden von der Privera AG betrieben. Die Preise: 1.50 Franken für 30 Minuten, 3 Franken bis eine Stunde, ab drei Stunden 7 Franken danach 3 Franken pro Stunde. Ein Tag kostet 20 Franken.

Die Zürcher Pensionskasse BVK erklärt auf Anfrage des Onlineportals, dass die Gebühren im Bebauungsplan Eichhof West festgelegt wurden. Sie orientierten sich am Krienser Reglement für das Parkieren auf öffentlichem Grund.





