Dieser Blitzer sorgt in Altdorf für Wirbel

Redaktion
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Uri,

Bei einer Schule steht in Altdorf UR eine Blitzeranlage. Diese sei ein «Goldesel», behauptet ein Anwohner. Die Urner Kantonspolizei sieht keine Probleme.

altdorf
Beim Schulhaus Hagen stört sich ein Anwohner an einem Blitzer. - Schule Altdorf

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Blitzerkasten in der Nähe einer Schule sorgt bei einem Anwohner für Unmut.
  • Dieser kritisiert den Standort und sieht das Gerät als Sicherheitsrisiko.
  • Auch glaubt er, dass an dieser Stelle ordentlich abkassiert wird.
  • Die Polizei weist die Vorwürfe mit Blick auf die Sicherheit zurück.

Die Verkehrssituation rund um Schulen wird in der Schweiz immer wieder rege diskutiert. Manchmal geht es um das leidige Thema Elterntaxis, andere Male sorgt das dortige Tempolimit für Debatten.

In Altdorf UR gibt es nun Wirbel aufgrund von Letzterem. Beim Schulhaus Hagen gibt es eine 30er-Zone. Die Stelle gilt als gefährlich, in der Vergangenheit kam es zu schweren Unfällen.

Vonseiten der Kantonspolizei wurde nun auch ein Blitzerkasten platziert. Ein Anwohner ist mit dem Standort aber nicht einverstanden.

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Der Standort von mobilen Blitzern sorgt immer wieder für Diskussionen. (Symbolbild) - keystone

Sein Einwand gegenüber «20 Minuten»: Das Gerät unterschreite die vom Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) vorgegebene Mindestsichtweite in der Einfahrt zum Schulareal um zwei Meter.

Neben dem Sicherheitsaspekt kritisiert der Mann auch noch etwas anderes. Den Blitzer bezeichnet er als «Goldesel». Zehn- bis fünfzehnmal pro Stunde sehe er, wie ein Fahrzeug erwischt wird.

Findest du, dass es zu viele Blitzer auf den Strassen gibt?

Die Kantonspolizei Uri weist die Vorwürfe zurück. Der Kasten sei gut sichtbar und würde daher dafür sorgen, dass Lenkende schon zuvor die Geschwindigkeit reduzierten. Dies «erhöht die Sicherheit im sensiblen Bereich des Schulareals», so die Kapo laut «20 Minuten».

Was die Normen des VSS angeht, erklärt man, dass diese in Uri in diesem Fall keine rechtliche Bindung hätten. Den Anforderungen des kantonalen Strassenrechts würde Genüge geleistet. Angaben zu entsprechend eingenommenen Bussgeldern macht die Polizei nicht.

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