Frau verzichtet wegen Kopftuch auf PH-Anmeldung

Eine Frau meldete sich an der Pädagogischen Hochschule Schwyz an. Wegen ihres Kopftuches zog sie die Anmeldung jedoch später wieder zurück.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine junge Frau wollte im Kanton Schwyz Lehrerin werden.
- Doch aufgrund ihres Kopftuchs kann sie die Pflichtpraktika nicht absolvieren.
- Daher hat sie ihre Anmeldung an der PH Schwyz zurückgezogen.
Aufgrund ihres Kopftuchs zog eine junge Frau ihre Anmeldung an der Pädagogischen Hochschule Schwyz zurück. Hintergrund: Am Unterricht an der PH kann sie zwar teilnehmen, an den Pflichtpraktika hingegen nicht. Der «Bote der Urschweiz» berichtet über den Fall.
Gemäss der Zeitung empfindet sie diese Regelung als fundamentalen Verstoss gegen ihre Grundrechte. Die PH Schwyz hat den Fall bestätigt. Vor dem Start der Ausbildung habe ein Gespräch stattgefunden, woraufhin die Abmeldung erfolgte.
Religiöse Symbole dürfen von Lehrpersonen nicht getragen werden, so der Schwyzer Regierungsrat. Es gelte der Grundsatz der konfessionellen Neutralität. Dies basiere auf geltender Rechtssprechung des Bundesgerichts aus dem Jahr 1997.

Die Schulträger im Kanton wurden aufgrund des Falls der jungen Frau kürzlich noch mal vom Regierungsrat über die geltende Praxis informiert. Dies schreibt der «Bote».