Stadt Luzern

Luzerner Stadtrat soll Bauvorhaben prüfen um Wohnraum zu erhalten

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Luzerner Stadtrat plant, ab 2027 Umbauten und Abbrüche von Wohnungen zu regulieren.

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Der Luzerner Stadtrat. (Symbolbild) - keystone

Abbrüche oder Umbauten von Wohnungen in Luzern sollen ab 2027 und während acht Jahren vom Stadtrat bewilligt werden müssen. Damit soll die Stadt preisgünstigen Wohnraum bewahren können.

Die Stadtregierung beantragt dazu die Unterstellung unter das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW), wie sie am Freitag mitteilte. Gemeinden können sich dem Gesetz freiwillig und befristet unterstellen, was die Stadt Luzern von 1990 bis 1998 letztmals tat.

So will der Stadtrat missbräuchliche Mietzinsaufschläge verhindern und Leerkündigungen reduzieren, schrieb er in der Mitteilung. In den Bewilligungsverfahren prüft er, ob durch ein Bauprojekt Wohnraum verloren geht und ob preisgünstige Wohnungen betroffen sind.

Bewilligungspflichtig sind Umbauten, wenn sie zu einer Erhöhung des Mietzinses von mehr als 20 Prozent führen. Die Instandhaltung von Wohnungen durch kleinere Renovationsarbeiten können ohne zusätzliches Verfahren umgesetzt werden.

Mögliche Bedingungen für hohe Zinsaufschläge

Bei hohen Zinsaufschlägen erteilt der Stadtrat die Bewilligung unter gewissen Bedingungen, etwa wenn durch das Bauprojekt mindestens gleich viel preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt.

Auch eine Bewilligung «nach Ermessen» ist möglich, hiess es in der Mitteilung weiter. Etwa für einen Bau einer öffentlichen Anlage oder bei Umbauten im Rahmen von Energiesparmassnahmen.

Im Rahmen eines Ermessensentscheids sind auch Auflagen möglich, die preisgünstigen Wohnraum erhalten sollen.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat das Reglement zur Unterstellung unter das GEW zur Genehmigung. Weiter beantragt er einen Sonderkredit in der Höhe von 3,27 Millionen Franken und einen Nachtragskredit in der Höhe von 150'900 Franken für das Jahr 2026.

Umsetzung des Bevölkerungsantrags

Damit setzt der Stadtrat einen vom Parlament überwiesenen Bevölkerungsantrag um, den der Mieterinnen- und Mieterverband 2023 lanciert hatte.

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