Malters LU: Nachbarn wollen kein Airbnb – das sagt Gericht

Ein Mann vermietete in Malters LU seine Wohnung über Airbnb. Für die Nachbarn wurde der Trubel mit den Gästen zu viel. Der Fall landete vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann baute in Malters LU eine Immobilie und verkaufte die Wohneinheiten.
- Zwei behielt er selbst und vermietete eine davon über Airbnb.
- Die Nachbarn störten sich schnell an den Gästen, die sich oft unkorrekt verhielten.
Nachdem ein Mann in Malters LU ein Haus errichten liess, veräusserte er die meisten Wohnungen im Stockwerkeigentum.
Zwei Wohneinheiten behielt er selbst – und vermietete nach über zehn Jahren eine von ihnen über Airbnb. Das führte schliesslich zum Disput mit den Nachbarn, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Denn die Gäste verhielten sich den Angaben der übrigen Hausbewohner nach nicht ordnungsgemäss: Sie betraten fremde Terrassen, entsorgten ihren Müll falsch oder blockierten die Parkplätze.
Gegen eigenes Reglement verstossen
Eine folgende Stockwerkeigentümerversammlung ergab ein Verbot der Kurzzeitvermietungen. Der Erbauer des Hauses klagte gegen den Entscheid – und verlor vor dem Bezirksgericht Kriens.
Das Gericht entschied laut der «Luzerner Zeitung» zugunsten der Stockwerkeigentümer. Die Vermietung bringe eine nicht zumutbare Belastung mit sich.
Es verweist auf eines vom Kläger selbst aufgestelltes Nutzungsreglement. Als damaliger Hauseigentümer hatte der Mann übermässige Personenfrequenzen bei der Raumnutzung ausgeschlossen. Die Airbnb-Vermietung widersprach demnach seinem eigenen Regelwerk.