Schwyz: Cabriofahrer schubst Rennvelofahrer auf Gegenfahrbahn!

Marie Augustin
Marie Augustin

Küssnacht,

Ein im August 2023 zwischen einem Velofahrer und einem Cabriofahrer eskalierter Streit führte nun zu einer Verurteilung.

Velofahrer Cabriofahrer geschubst Gegenfahrbahn
Auf dieser Strecke kam es zu dem Fiasko zwischen dem Cabrio- und dem Velofahrer. - Screenshot Google Street View

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Cabriofahrer bedrängte, nötigte und schubste einen Velofahrer während eines Streits.
  • Der Velofahrer wurde dadurch verletzt.
  • Für den Angreifer hatte dies nun eine Verurteilung zur Folge.

Im August 2023 fuhr ein 55-jähriger Zürcher Cabriofahrer mit seiner Lebensgefährtin im Kanton Schwyz am Vierwaldstättersee entlang.

Vor ihm befand sich ein Rennvelofahrer. Wie der «Bote der Urschweiz» berichtet, spielte sich das Ganze auf der kurvigen Strasse zwischen Gersau und Brunnen ab.

Dass jener nicht den Velostreifen nutzte, missfiel dem sogleich hupenden Cabriofahrer. Der heute 55-Jährige überholte den Velofahrer trotz durchgezogener Linie und wurde laut eigener Aussage dabei per Zuruf von diesem provoziert.

Warst du als Autofahrerin oder -fahrer schon oft im Konflikt mit Velofahrenden?

Es folgte ein den Angaben nach beleidigender Wortwechsel zwischen allen drei Personen.

Der Cabriofahrer bewarf den Velofahrer infolge mit einer teils gefüllten Pet-Flasche. Anschliessend bremste er zweimal scharf ab, beim zweiten Mal bis zum Stillstand. Der Velofahrer konnte nur knapp ausweichen.

Cabriofahrer fährt nach Kollision weg

Schliesslich stieg der 55-Jährige aus und schubste den Velofahrer gegen die Schulter auf die Gegenfahrbahn. Das Opfer kollidierte seitlich mit einem Fahrzeug und verletzte sich am kleinen Finger.

Der Cabriofahrer stieg danach gemäss der Zeitung zurück in sein Fahrzeug und fuhr davon.

Velofahrer Cabriofahrer geschubst Gegenverkehr
Für den Velofahrer hätte der Schubser in den Gegenverkehr böse enden können. (Symbolbild) - depositphotos.com

Der Fall wurde nun vor dem Schwyzer Strafgericht verhandelt. Neben einem einjährigen Fahrverbot hatte der Streit für den Autofahrer noch weitere Konsequenzen.

Das Schubsen auf die Gegenfahrbahn brachte ihm den Vorwurf der schweren Körperverletzung ein, der Flaschenwurf jenen der einfachen Körperverletzung.

Die Bremsmanöver wurden als Nötigung vermerkt. Dazu kamen unter anderem noch Verletzungen der Verkehrsregeln.

Saftige Strafe für gefährliches Handeln

Der 55-Jährige wurde laut «Bote» zu einer bedingten zehnmonatigen Freiheitsstrafe sowie einer unbedingten Busse von 1500 Franken verurteilt.

Dem Velofahrer muss er 1000 Franken Genugtuung zahlen. Hinzu kommen die Verfahrensgebühren von 7000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf dem Zivilweg könnte dem Opfer noch weiteres Geld zugesprochen werden.

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