Luzernerland

    Ebikon LU: Betreuungsgutscheine ab sofort online beantragen

    Gemeinde Ebikon
    Gemeinde Ebikon

    Rontal,

    Seit dem 3. August können Eltern die Gesuche für das Schuljahr 2026/27 über die Plattform KiBeLU einreichen. Die Einkommensgrenze steigt auf 120'000 Franken.

    Ebikon LU
    Ebikon LU: Betreuungsgutscheine ab sofort online beantragen. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Das neue kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) schafft im ganzen Kanton Luzern die gleichen Voraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgutscheinen. Die Gesuche für das Schuljahr 2026/27 können ab heute, 3. August, online eingereicht werden.

    Seit dem 1. Januar 2026 ist im Kanton Luzern das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Neu beaufsichtigt der Kanton Luzern die Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen und erteilt die nötigen Bewilligungen. Damit gelten im ganzen Kanton dieselben Mindestqualitätsvorgaben.

    Auch die Voraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgutscheinen sind neu kantonal geregelt.

    Gesuche über die Plattform KiBeLU

    Erziehungsberechtigte können die Gesuche für das Schuljahr 2026/27 nach der Übergangsfrist ab Montag, 3. August, über die Plattform KiBeLU auf my.lu.ch einreichen (Link Plattform). Die Gemeinde Ebikon prüft die Angaben, berechnet die Höhe der Betreuungsgutscheine und zahlt die Beiträge aus.

    Anspruch haben Erziehungsberechtigte, deren Kind noch nicht in den obligatorischen Kindergarten eingetreten ist. Die gesuchstellende Person muss in Ebikon wohnen. Das Kind muss eine bewilligte Kindertagesstätte oder eine Tagesfamilie besuchen, die einer anerkannten Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist.

    Alleinerziehende müssen mindestens 20 Prozent arbeiten. Bei Paarhaushalten beträgt das gemeinsame Mindestpensum 120 Prozent. Auch eine anrechenbare Aus- oder Weiterbildung oder Personen, die beim RAV Leistungen beziehen, können berücksichtigt werden.

    Weitere Ausnahmen sind im Dokument «Umsetzung Gesetz über die Familienergänzende Kinderbetreuung festgehalten».

    Neue Einkommensgrenze für Ebikon

    Für Ebikon ändert sich die Einkommensgrenze für den Bezug von Betreuungsgutscheinen. Bisher lag die Obergrenze bei 80'000 Franken massgebendem Einkommen. Im neuen kantonalen System liegt sie bei 120'000 Franken.

    Gleichzeitig gilt neu eine kantonal einheitliche Berechnungsgrundlage für das massgebende Einkommen. Die bisherigen und die neuen Werte lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen.

    Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach dem Arbeitspensum und dem berechneten massgebenden Einkommen des Haushalts. Der Online-Rechner des Kantons Luzern bietet eine erste Einschätzung (Link Onlinerechner).

    Kommentare

    User #5711 (nicht angemeldet)

    Das ist nicht Ebikon, peinlich

    User #3119 (nicht angemeldet)

    Das Bild zeigt ein Schulhaus in Gisikon

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