Luzernerland

Personalrecht wird an neues Verfahren angepasst

Nau.ch Lokal
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Kriens,

Der Einwohnerrat Kriens genehmigt die Teilrevision des Personalreglements. Neu gilt bei Streitigkeiten die Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

Ausblick Kriens
Der Ausblick über Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Kriens berichtet, behandelte der Einwohnerrat die Teilrevision des Personalreglements zum Rechtsschutz und Verfahren. Hintergrund der Anpassung ist eine Änderung im kantonalen Personalrecht: Die bisherige Möglichkeit, Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen per Klage ans Kantonsgericht zu bringen, wurde per 1. Januar 2026 aufgehoben.

Neu erfolgt der Rechtsschutz über die Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Entsprechend werden die Bestimmungen im städtischen Personalreglement angepasst. Kündigungen werden künftig als anfechtbare Entscheide mit Rechtsmittelbelehrung ausgestaltet.

Zudem wird das Schlichtungsverfahren präzisiert und weiterhin als wichtiges Instrument beibehalten, um Konflikte möglichst rasch und ohne aufwändige Verfahren zu lösen. Der Einwohnerrat hat das revidierte Personalreglement genehmigt (22 Ja- bei 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung).

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