Im Rampenlicht: Küssnacht ehrt seine Kulturschaffenden

Küssnacht verleiht 2026 zum zehnten Mal den Kulturpreis. Bewerbungen sind ab sofort möglich, die Verleihung erfolgt am 3. September im Rahmen des Kulturapéros.

Wie der Bezirk Küssnacht berichtet, verleiht die Kulturkommission in diesem Jahr zum zehnten Mal den Küssnachter Kulturpreis. Die feierliche Auszeichnung findet im Rahmen des 20. Kulturapéros statt und rückt das vielfältige kulturelle Schaffen im Bezirk ins Zentrum. Die Bewerbungsphase startet ab jetzt.
Seit nunmehr zehn Verleihungen würdigt der Küssnachter Kulturpreis herausragende kulturelle Leistungen mit grosser Ausstrahlung für den Bezirk. Der Preis anerkennt das langjährige Engagement von Einzelpersonen oder Gruppen, die das kulturelle Leben in Küssnacht nachhaltig prägen und mit ihrem Wirken teilweise auch über die Bezirksgrenzen hinaus Beachtung finden.
Drei Kategorien
Der Küssnachter Kulturpreis wird in drei Kategorien vergeben. Der Nachwuchspreis für Kulturschaffende bis 25 Jahre ist mit einem Preisgeld von 1000 Franken dotiert – gesponsert von der Schwyzer Kantonalbank
Wer bei den Einzelpersonen das Rennen macht, erhält ein Preisgeld von 3'000 Franken. Gruppierungen wie Vereinen, Organisationen oder Personengruppen winkt ein Preisgeld von 4'000 Franken.
Berücksichtigt werden Kulturschaffende aus sämtlichen Sparten, darunter unter anderem bildende und angewandte Kunst, Musik, Tanz, Literatur, Theater, Film und neue Medien, Fotografie, Illustration, Brauchtum sowie soziokulturelle Aktivitäten.
Doppeltes Jubiläum
Die Verleihung des zehnten Küssnachter Kulturpreises erfolgt im Rahmen des Kulturapéros. Dieses etablierte Format hat sich zu einem wichtigen Treffpunkt für Kulturschaffende, Vereine, Institutionen sowie kulturinteressierte Einwohnerinnen und Einwohner entwickelt und bietet einen würdigen Rahmen für die Auszeichnung.
Der Kulturapéro jährt sich in der kommenden Ausgabe zum 20. Mal. Er findet am 3. September 2026 statt.
Kulturschaffende sind herzlich eingeladen, sich für den Küssnachter Kulturpreis zu bewerben oder geeignete Projekte und Personen vorzuschlagen. Teilnehmen kann, wer den Wohnsitz (beziehungsweise der statutarische Sitz der Organisation) im Bezirk Küssnacht hat oder wenn ein nachvollziehbarer Bezug zum Bezirk Küssnacht besteht. Die Bewerbungsfrist endet am 5. April 2026.






