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Gegen Abzocke: SP Kanton Luzern lanciert zwei Volksinitiativen

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Die SP des Kantons Luzern lanciert zwei Volksinitiativen: gegen «Abzockerlöhne» und gegen «Abzockermandate». Am 10. Januar beginnt die Unterschriftensammlung.

Der Ausblick vom Reusssteg auf die Altstadt und die Reuss in der Stadt Luzern.
Der Ausblick vom Reusssteg auf die Altstadt und die Reuss in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die SP Kanton Luzern wird mit der Publikation im Kantonsblatt vom 10. Januar 2026 mit der Unterschriftensammlung für ihre Initiativen gegen Abzocke beginnen können.

Mit den Initiativen verfolgt die SP ein gemeinsames Ziel: Abzocke stoppen und klare Regeln für den Umgang mit öffentlichem Geld sowie für politische Mandate schaffen.

Vertrauen in Politik und Institutionen stärken

Immer mehr öffentliche Aufgaben werden im Kanton Luzern von ausgelagerten, kantonsnahen Betrieben erfüllt.

Gleichzeitig erzielen politische Mandatsträger teilweise sehr hohe Nebeneinkünfte. Verbindliche und wirksame Regeln zu Entlöhnung, Transparenz und Interessenkonflikten fehlen bisher.

Die beiden Initiativen setzen hier an und stärken das Vertrauen in Politik und Institutionen.

«Wir wollen den Postenschacher stoppen. Die Selbstbereicherung auf Kosten der Steuerzahler muss aufhören», so David Roth, Präsident der SP Kanton Luzern.

Initiative «Abzockerlöhne bei Staatsbetrieben stoppen»

Um die von den Delegierten beschlossenen Anliegen einbringen zu können, sind aufgrund der Einheit der Materie zwei getrennte Initiativen notwendig:

Die Initiative «Abzockerlöhne bei Staatsbetrieben stoppen» verlangt, dass sich Spitzenlöhne in kantonsnahen Betrieben am Lohn eines Regierungsratsmitglieds orientieren. Überhöhte Managerlöhne sollen begrenzt werden.

Zudem sollen ehemalige Regierungsrätinnen und Regierungsräte während vier Jahren nach ihrem Rücktritt Entschädigungen aus kantonsnahen Mandaten an den Kanton abtreten.

Initiative «Abzockermandate im Bundeshaus stoppen»

Die zweite Initiative «Abzockermandate im Bundeshaus stoppen» begrenzt die Nebeneinkünfte von Luzerner Ständerätinnen und Ständeräten auf maximal 100’000 Franken pro Jahr.

Damit sollen Interessenkonflikte reduziert und die politische Unabhängigkeit gestärkt werden. Politische Arbeit soll im Dienst der Bevölkerung stehen, nicht im Interesse von Nebenprofiten.

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