Kanton Luzern: 10 Millionen Franken für Volksschulkosten der Gemeinden

Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Sonderkredit von 10 Millionen Franken, um tiefere Beiträge an die Gemeinden abzufedern.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat in Übereinstimmung mit dem Vorstand des Verbandes Luzerner Gemeinden einen Sonderkredit von 10 Millionen Franken als Ausgleichszahlung an die Gemeinden. Damit sollen die tieferen Pro-Kopf-Beiträge bei den Volksschulkosten für die Jahre 2026 und 2027 abgefedert werden.
Hintergrund dieses Vorgehens sind die Betriebskosten der Volksschulen – die sogenannten Standardkosten -, insbesondere beim Anteil Raumkosten, die per 1. Januar 2024 neu festgelegt worden sind und zu geringeren Kantonsbeiträgen an die Gemeinden führen.
Kanton und Gemeinden konnten sich in der Zwischenzeit auf das gemeinsame weitere Vorgehen zur Festlegung künftiger Standardkosten einigen (Mitteilung vom 29. Juni 2026). Am Grundsatz, dass Gemeinden und Kanton die Kosten für die Volksschulbildung hälftig teilen, soll dabei festgehalten werden.






