SP Luzern: Behörden müssen Schutz von Opfern sicherstellen

Die SP Luzern will vom Regierungsrat wissen, wie es um die Behördenkenntnis zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt im Kanton steht.

Betäubung und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und eine Minderjährige: Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Aargauer Grossrat sorgen schweizweit für Empörung.
Die Schwere der Übergriffe, das Leid der Betroffenen und das Verhalten der Behörden werfen grundlegende Fragen zum Opferschutz auf, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund.
Angst vor dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung
Der Fall zeigt eindrücklich, dass die Angst von Betroffenen mit ausländischer Herkunft, im Falle einer Anzeige ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, real und begründet ist.
Diese Angst kann dazu führen, dass Opfer keine Anzeige erstatten, was letztlich Täter schützt und ihnen ermöglicht, diese Unsicherheit auszunutzen. Für Betroffene muss klar sein: Der Staat schützt die Opfer und nicht die Täter.
Vor diesem Hintergrund will die SP wissen, wie der Kanton Luzern sicherstellt, dass die zuständigen Behörden über das notwendige Fachwissen zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verfügen, um den Opferschutz wirksam gewährleisten zu können – insbesondere für besonders vulnerable Gruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund.
Härtefallbestimmung auf dem Prüfstand
Zudem stellt sich die Frage um die Prüfung und Anwendung des Artikel 50 Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).
Die Schweiz hat im Jahr 2005 eine Härtefallbestimmung ins Gesetz aufgenommen, um Migranten besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Es stellt sich nun die Frage, wie dieser Härtefall umgesetzt wird, auch in Luzern.
«Der Kanton Luzern muss sicherstellen, dass die Behörden über das notwendige Fachwissen verfügen. So müssen zum Beispiel Hinweise zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt bei migrationsrechtlichen oder sozialhilferechtlichen Entscheiden systematisch berücksichtigt werden», fordert SP-Kantonsrätin Pia Engler.
«Ohne dieses Fachwissen können wir den Opferschutz schlicht nicht gewährleisten und es kann nicht sein, dass Opfer von Gewalt für ihre Rechte kämpfen und sich um ihren Aufenthaltsstatus Sorgen machen müssen», bekräftigt Pia Engler.




