Kanton Luzern: Durchgangsbahnhof – Kanton verlangt mehr Verbindlichkeit

Der Kanton Luzern beurteilt die Bundesvorlage «Verkehr ’45» positiv. Für die zweite Etappe des Durchgangsbahnhofs fordert er aber verbindlichere Beschlüsse.

Der Kanton Luzern beurteilt die Vorlage «Verkehr ’45» des Bundes grundsätzlich sehr positiv. Mit dem Zimmerberg-Basistunnel 2 und der ersten Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern sind zwei zentrale Bahnprojekte für den Kanton Luzern im Ausbauschritt 2027 enthalten.
Bei der Planung der zweiten Etappe des Durchgangsbahnhofs fordert der Kanton noch mehr Verbindlichkeit. Die vorgesehenen Bundesbeiträge an das Agglomerationsprogramm Luzern werden begrüsst. Bei den Nationalstrassen setzt sich der Kanton für den Vollausbau des Anschlusses Buchrain ein.
Der Kanton Luzern beurteilt die verkehrsträgerübergreifende Vorlage «Verkehr ‘45» grundsätzlich positiv. Er schätzt insbesondere die Aufnahme des Zimmerberg-Basistunnels 2 (ZBT 2) sowie den Kapazitätsausbau am Bahnknoten Luzern (1. Etappe DBL mit Dreilindentunnel und Tiefbahnhof). Für die zweite Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern (DBL) verlangt der Kanton Luzern vom Bund mehr Verbindlichkeit in den Beschlüssen und beantragt einen Zusatzartikel, der die Planungsarbeiten ausdrücklich priorisiert.
«Mit der Aufnahme der ersten Etappe des Durchgangsbahnhofs hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt gemacht. Nun müssen die Planungsarbeiten für die zweite Etappe konsequent und ohne Unterbruch weitergeführt werden. Nur so kann der Durchgangsbahnhof seine volle Wirkung für die Zentralschweiz und das nationale Bahnnetz entfalten», sagt Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. Zudem ist der Bahnhof Ebikon wesentliches ergänzendes Element – sowohl für den ZBT 2 als auch für den DBL. Es soll deshalb, wie vom Parlament bereits beschlossen im Ausbauschritt 2027 beibehalten werden.
Fundament für eine nachhaltige regionale Entwicklung
Der geplante Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) transformiert den über 130 Jahre alten Luzerner Kopfbahnhof in eine zeitgemässe Mobilitätsdrehscheibe. Der Vollausbau ist unabdingbar. Das Gutachten der ETH Zürich zu «Verkehr ‘45» kommt zum Schluss, dass es keine kostengünstigeren Alternativen zum DBL-Vollausbau mit vergleichbarer verkehrlicher Wirkung gibt.
Die Kapazitätsengpässe im Knoten Luzern schränken gemäss Gutachten die Freiheitsgrade der Fahrplangestaltung nicht nur lokal, sondern aufgrund von Netzeffekten auch in weiteren Teilen des nationalen Bahnnetzes ein. Die fehlende Kapazität am Bahnknoten Luzern hemmt also den Angebotsausbau nicht nur regional, sondern hat nationale Effekte. Nicht nur der verkehrliche Nutzen des Generationenprojekts muss berücksichtigt werden: Das Projekt generiert auch enormes regionales Wertschöpfungspotenzial (u.a. Wohnnutzung und Arbeitsplatzerschliessung).
Der DBL ist eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Entwicklung der gesamten Agglomeration Luzern und des Kantons Luzern. Angesichts eines prognostizierten Bevölkerungswachstums von 120'000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis 2050 ist der Vollausbau am Bahnknoten Luzern alternativlos.
Ausreichende Finanzierung der Bahninfrastruktur sicherstellen. Der Luzerner Regierungsrat unterstützt die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Promilles zur Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) ausdrücklich. Gleichzeitig sollen weitere Finanzierungsansätze geprüft werden, um die Finanzierung des langfristigen Ausbaus sicherzustellen.
Auch Kostensteigerungen bei Projekten sowie Schmälerungen oder Zweckentfremdungen der BIF-Einlagen gilt es einzudämmen.
«Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur braucht eine langfristig gesicherte Finanzierung. Wir müssen heute die Voraussetzungen schaffen, damit auch kommende Generationen auf ein zuverlässiges und leistungsfähiges Bahnnetz zählen können», so Regierungsrat Fabian Peter.
Vollausbau des Anschlusses Buchrain sicherstellen
Auch beim Nationalstrassennetz unterstützt der Kanton Luzern grundsätzlich den vom Bundesrat vorgesehenen Unterhalt und Ausbau. Von besonderer Bedeutung für den Kanton ist das bereits beschlossene und finanzierte Gesamtsystem Bypass Luzern. Der Regierungsrat bedauert die Zurückstellung des Ausbaus der N13 zwischen Buchrain und Rütihof.
Er fordert, dass stattdessen finanzielle Mittel für den Vollausbau des Anschlusses Buchrain im Rahmen des Gesamtsystems Bypass Luzern vorgesehen werden.
Agglomerationsprogramm ist für Luzern von grosser Bedeutung
Teil von «Verkehr ’45» sind auch die Agglomerationsprogramme. Es sind zentrale Instrumente, um Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aufeinander abzustimmen und eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur zu schaffen. Das Agglomerationsprogramm Luzern der 5. Generation, in dem zum ersten Mal auch die Region Sursee berücksichtig ist, wird vom Bund unterstützt.
Die vom Bund als A-Massnahmen beurteilten Projekte umfassen Investitionen von insgesamt 281,45 Millionen Franken. Vorgesehen ist ein Bundesbeitrag von 40 Prozent, was sehr erfreulich ist.





