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Kanton Luzern: Japankäfer – Zwei Auflagen gelten nun im Wald

Staatskanzlei Kanton Luzern
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Luzern,

Im Kanton Luzern gelten im Befallsgebiet des Japankäfers neue Vorgaben für den Wald. Besonders heikel sind Waldränder, die an Wiesen grenzen.

Japankäfer Schädling Blatt
Ist ein Japankäfer erstmal am Werk, bleibt von einem Blatt oft nicht mehr als das Gerippe übrig. (Symbolbild) - Depositphotos

Im abgegrenzten Gebiet, bestehend aus Befallsherd und Pufferzone, liegen diverse Waldflächen.

Untersuchungen aus anderen Befallsgebieten zeigen, dass der Waldboden für die Entwicklung der Japankäfer-Larven ungeeignet ist. Ebenso wurden bis jetzt keine Schäden durch den Japankäfer an Waldbäumen beobachtet.

Anders ist die Situation an Waldrändern, die an Wiesen grenzen. Im Wald gelten zur Bekämpfung des Japankäfers zwei Auflagen.

An Waldrändern, die an Wiesen grenzen wachsen oft bevorzugte Wirtspflanzen wie Hasel. Zudem werden Japankäfer in diesen Bereichen häufiger beobachtet. Dadurch besteht ein reales Risiko, dass erwachsene Japankäfer mit frischem Schnittgut vom Waldrand weiterverbreitet werden.

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