Mindestlohn offiziell in Kraft – Kontrollen nicht vorgesehen

Seit 1. Januar 2026 gilt in der Stadt Luzern ein Mindestlohn von 22,75 Franken brutto pro Stunde. Arbeitgebende haben bis Ende Juni Zeit zur Anpassung.

Wie die Stadt Luzern informiert, hat der Stadtrat den Mindestlohn per 1. Januar 2026 offiziell in Kraft gesetzt. Damit gilt seit dem 1. Januar 2026 in der Stadt Luzern ein Mindestlohn von 22,75 brutto pro Stunde. Für die Arbeitgebenden gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juni für die Anpassung.
Damit Arbeitgebende genügend Zeit haben, ihre Lohnsysteme anzupassen, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026. In dieser Zeit können Betriebe ihre internen Prozesse, Lohnstrukturen und administrativen Abläufe an den neuen Mindestlohn anpassen.
Nach Ablauf der Übergangsfrist können Ansprüche auf den Mindestlohn rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 geltend gemacht werden. Der Stadtrat empfiehlt den Arbeitgebenden, sich bei Unsicherheiten frühzeitig beraten zu lassen.
Vorerst keine Kontrollen – Anspruch auf Mindestlohn gilt dennoch
Da eine endgültige städtische Entscheidung über eine mögliche Aufhebung des Mindestlohnreglements noch nicht vorliegt, wird vorerst auf die Einführung eines umfassenden Kontrollsystems verzichtet.
Solange der politische Prozess läuft, werden keine systematischen Kontrollen durchgeführt. Der Rechtsanspruch der Arbeitnehmenden auf den Mindestlohn bleibt jedoch bestehen: Ab dem 1. Januar 2026 haben sie Anspruch auf den Mindestlohn und können diesen nach Ablauf der Übergangsfrist rechtlich geltend machen – auch ohne bestehende Kontrollen.




