Buttisholz

600'000 Franken weniger Finanzausgleich in Buttisholz

Nau.ch Lokal
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Am 08.07.2022 - 04:14

Wie die Gemeinde Buttisholz mitteilt, nimmt auf das Jahr 2023 die Finanzausgleichszahlung gegenüber dem Vorjahr um rund 600'000 Franken ab.

Das Gemeindehaus Buttisholz.
Das Gemeindehaus Buttisholz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Kanton Luzern hat den Gemeinden die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2023 mitgeteilt. Der Rückgang für die Gemeinde Buttisholz ist happig. Rund 600'000 Franken beträgt die Reduktion gegenüber der Zahlung für das Jahr 2022. Als Grundlage für die Berechnung des Beitrages 2023 gelten unter anderem die Steuereinnahmen der Jahre 2018 bis 2020. In diesen Jahren sind die Steuern reichlich geflossen, und es konnten sehr gute Jahresabschlüsse präsentiert werden.

Das Einkommen der Einwohner steigt kontinuierlich

Die Steuerkraft ist seit dem Jahr 2016 bis 2020 kontinuierlich von 1117 Franken auf 1572 Franken pro Einwohner und Einheit gestiegen, was eine Steigerung von rund 30 Prozent bedeutet. Die Finanzausgleichszahlung beträgt im Jahr 2023 rund 1'050'000 Franken (Vorjahr 2022 rund 1'640'000 Franken). Dabei bleiben die Lastenausgleichszahlungen mit knapp 540'000 Franken gegenüber dem Vorjahr ungefähr gleich hoch.

Mit dem Lastenausgleich werden überdurchschnittliche und durch die Gemeinde kaum beeinflussbare Kosten der topografischen Lage und der soziodemographischen Zusammensetzung der Bevölkerung (zum Beispiel Anzahl Schüler) teilweise abgeholten. Für das Jahr 2024 zeichnet sich ein weiterer massiver Rückgang der Finanzausgleichszahlungen ab. Das Jahr 2018 fällt aus der Grundlagenberechnung und wird mit dem Jahr 2021 ersetzt.

Im Jahr 2021 sind massiv mehr Steuern eingenommen worden als im Jahr 2018. Diese Zahlen müssen in der Steuerfuss-Strategie, welche im Rahmen der Budgeterarbeitung 2023 überarbeitet werden, selbstverständlich berücksichtigt werden. Fazit: Die höheren Steuereinnahmen sind sehr erfreulich. Diese haben jedoch leicht verschoben einen direkten und massiven Einfluss auf die Finanzausgleichszahlungen.

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