Friedhof räumt Gräber mit abgelaufener Grabesruhe

Gemeinde Grosswangen
Auf dem Friedhof Grosswangen müssen alle Grabstätten mit 2025 abgelaufener Grabesruhe bis spätestens 30. April 2026 geräumt werden.

Wie die Gemeinde Grosswangen schreibt, sind auf dem Friedhof Grosswangen sämtliche Gräber (Reihengräber, Kindergräber, Hallengräber, Familiengräber, Urnenhaingräber, Gemeinschaftsgräber) bei welchen die Grabesruhe im Verlauf vom Jahr 2025 abgelaufen ist, bis am 30. April 2026 zu räumen.
Die Angehörigen der Verstorbenen werden persönlich angeschrieben und gebeten, bezüglich der Räumung, allfälligen Verlängerung der Grabkonzession wie auch bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Grabesruhe mit der Friedhofverwaltung der Gemeinde Grosswangen telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.






