Schwyz

    Neue Identitätskarte mit Chip ab November 2026 erhältlich

    Gemeinde Wangen SZ
    Gemeinde Wangen SZ

    March-Höfe,

    Ab 2. November ist die neue biometrische Identitätskarte mit Chip erhältlich. Beantragt werden kann sie ausschliesslich beim kantonalen Passbüro in Schwyz.

    Das Gemeindehaus in Wangen (SZ).
    Das Gemeindehaus in Wangen (SZ). - Nau.ch / jpix.ch

    Wie die Gemeinde Wangen SZ mitteilt, ist die neue biometrische Identitätskarte (Identitätskarte mit Chip) ab dem 2. November 2026 verfügbar und kann beim Passbüro in Schwyz beantragt werden.

    Diese wird, wie bereits der biometrische Reisepass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, welcher zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Damit wird die neue Identitätskarte noch stärker vor Missbrauch geschützt sein.

    Biometrische Identitätskarte bleibt freiwillig

    Die Beantragung einer biometrischen Identitätskarte wird freiwillig sein und es besteht im Kanton Schwyz weiterhin die Möglichkeit eine Identitätskarte ohne Chip bei der Wohngemeinde zu beantragen.

    Die neu erhältliche biometrische Identitätskarte, der biometrische Reisepass sowie das Kombi-Angebot für Identitätskarte und Pass können hingegen aufgrund der Erfassung der Biometrie nur beim kantonalen Passbüro in Schwyz beantragt werden.

    Der Bund empfiehlt allen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche die Identitätskarte für Reisen innerhalb der EU verwenden möchten, die neue biometrische Identitätskarte. Die Identitätskarte ohne Chip ist für Personen geeignet, welche die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.

    EU-Gültigkeit neuer nicht-biometrischer IDs noch offen

    Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip müssen wegen der Einführung der neuen biometrischen ID nicht erneuert werden und bleiben bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum auch für Reisen innerhalb der EU gültig.

    Wie lange die nicht-biometrischen Identitätskarten, welche ab dem 2. November 2026 neu ausgestellt werden, für Reisen in der Europäischen Union gültig bleiben, hängt vom Inkrafttreten des angepassten Freizügigkeitsabkommens mit der EU (Bilaterale 3) ab. Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte und die Gebühr für die Identitätskarte ohne Chip unterscheidet sich nicht.

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