Arth SZ: Weg frei für Rodung beim Bahnhof Süd

    Gemeinde Arth
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    Schwyz,

    In Arth SZ hat das Verwaltungsgericht die letzte Beschwerde gegen die Rodungsbewilligung beim Bahnhof Süd abgewiesen. Die Vorlagen kommen 2027 an die Urne.

    Arth SZ
    Die Gemeindeverwaltung Arth im Kanton Schwyz (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für die Rodungsbewilligung im Zusammenhang mit der Groberschliessung Bahnhof Süd.

    Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wies am 28. August 2026 die letzte noch hängige Beschwerde gegen die kantonale Rodungsbewilligung «Schuttweg/Campus» ab. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Rodungsbewilligung auch unter lärmschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sei. Es verneint den Einwand der Beschwerdeführerin, wonach der Lärm des neuen Schuttwegs und die Mehrbelastung des Eisenbahnwegs gemäss Umweltrecht unzulässig sei.

    Damit ist der Weg frei für Beschluss und Genehmigung der Zonenplanänderungen «Bahnhof Süd» und «Schuttweg/Campus», auch wenn ein Weiterzug der Rodungsbewilligung ans Bundesgericht noch möglich ist.

    Das Rodungsgesuch und die beiden Teilzonenpläne wurden erstmals im Juni 2020 öffentlich aufgelegt. Die dagegen eingegangenen Einsprachen und Beschwerden konnten mit einer einzigen Ausnahme vor über zwei Jahren erledigt werden. Im November 2023 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass das damalige Lärmgutachten mangelhaft war und die erforderliche Beurteilung der Lärmimmissionen nicht zuliess.

    In diesem einen Punkt hiess es, die verbliebene Beschwerde gut. Deshalb musste im Mai 2024 die öffentliche Auflage des Rodungsgesuchs und der Teilnutzungsplanung «Schuttweg/Campus» mit einem neuen Lärmgutachten wiederholt werden. Dieselbe Einsprecherin erhob dagegen wiederum Einsprache und zog das Verfahren über den Regierungsrat bis vor das Verwaltungsgericht weiter.

    Das Hauptargument dabei war, dass der massgebliche Lärmgrenzwert bei einer Liegenschaft überschritten sei. Deshalb sei die Mehrbelastung beim Eisenbahnweg sowie die Waldrodung und der Bau der neuen Groberschliessungsstrasse Schuttweg unzulässig.

    Das Verwaltungsgericht hat nun in seinem Entscheid vom 28. August 2026 die Beschwerde gegen die kantonale Rodungsbewilligung vollumfänglich abgewiesen: Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Lärmbelastung führt nach Auffassung des Gerichts nicht dazu, dass die Rodungsbewilligung verweigert werden muss.

    Damit ist der Weg frei, um die Teilnutzungsplanungen «Bahnhof Süd» und «Schuttweg/Campus» der Gemeindeversammlung und Urnenabstimmung zum Beschluss zu unterbreiten. Ein allfälliger Weiterzug der Rodungsbewilligung ans Bundesgericht hat keine aufschiebende Wirkung.

    Der Gemeinderat Arth plant, die beiden Planungsvorlagen am 28. April 2027 der Gemeindeversammlung und am 6. Juni 2027 der Urnenabstimmung vorzulegen.

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