Schwyz

    Aufbahrungen zu Hause wurden vom Bezirksrat anerkannt

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    Schwyz,

    Im Bezirk Einsiedeln sind Aufbahrungen zu Hause neu erlaubt. Sie müssen mit Bestattern erfolgen und klare hygienische Vorgaben erfüllen.

    Einsiedeln
    Das Dorf Einsiedeln mit dem Benediktinerkloster. - Keystone

    Wie der Bezirk Einsiedeln berichtet, sieht das geltende Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen vor, dass Verstorbene spätestens 24 Stunden nach dem Tod in eine anerkannte Aufbahrungsstelle überführt werden müssen.

    Von Angehörigen ist vereinzelt der Wunsch aufgekommen, von verstorbenen Familienangehörigen im vertrauten Umfeld Abschied nehmen zu können. Rückmeldungen seitens der Bestattungsunternehmen ergaben, dass Aufbahrungen zu Hause andernorts zugelassen sind, eher selten sind und in der Regel nicht länger als einen Tag beziehungsweise eine Nacht dauern.

    Der Bezirksrat Einsiedeln hat – nach Rücksprache auch mit der Kirche – nun beschlossen, die Aufbahrung verstorbener Personen zu Hause neu als ebenfalls anerkannte Aufbahrungsstelle zuzulassen. Die Aufbahrung zu Hause ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Sie ist nur in Absprache mit und unter fachgerechter Mitwirkung eines Bestattungsunternehmens zulässig.

    Mit diesem Entscheid schafft der Bezirksrat Rechtssicherheit und trägt einem bestehenden Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung, ohne die pietätvollen und hygienischen Anforderungen (Kühlung) zu vernachlässigen. Die Regelung gilt ab sofort.

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