Im Kanton Schwyz sollen Steuern für E-Autos sinken

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Motorfahrzeugabgaben für Personenwagen und Kleinbusse mit emissionsfreiem Antrieb sollen an jene für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren angeglichen werden.

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E-Auto - DPA

Der Schwyzer Kantonsrat hat am Mittwoch, 26. April 2023, beschlossen, die Motorfahrzeugabgaben für Personenwagen sowie Kleinbusse mit emissionsfreiem Antrieb an jene für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren anzugleichen.

Das letzte Wort in dieser Frage hat das Volk.

Mit 58 zu 34 Stimmen genehmigte der Kantonsrat die Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben.

Damit soll die bisherige steuerliche Benachteiligung emissionsfreier Antriebe beseitigt werden, wie der Regierungsrat in seiner Vorlage dargelegt hatte.

Für elektrisch betriebene Fahrzeuge soll eine einfachere Berechungsformel gelten

Die Motorfahrzeugabgaben für elektrisch betriebene Fahrzeuge seien aktuell zu hoch, sagten mehrere Redner in der Kantonsratsdebatte.

Gemäss der Teilrevision bleibt die Berechnung für herkömmliche Fahrzeuge bestehen, während für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge eine einfachere und angemessene Berechnungsformel, gestützt auf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, eingeführt wird.

Dadurch reduziert sich die Höhe der Motorfahrzeugabgaben für E-Autos auf ein Niveau, das mit jenem für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren vergleichbar ist.

Somit dürfte die durchschnittliche Jahressteuer für Elektroautos von 650 auf 400 Franken sinken.

SVP grossmehrheitlich gegen den Vorschlag

Bei der bisherigen Berechnungsmethode wird die Motorenleistung der Fahrzeuge eingerechnet, was bei Verbrennern mit grösserer Leistung und entsprechend grösserem CO2-Ausstoss gerechtfertigt sein soll.

Elektromotoren haben allerdings naturgemäss eine stärkere Leistung, die nicht direkt mit den herkömmlichen Verbrennungsmotoren vergleichbar ist.

Die SVP-Fraktion lehnte die Teilrevision grossmehrheitlich ab, da dadurch stark motorisierte Elektrofahrzeuge gegenüber erschwinglicheren, mittelständischen Verbrennern übermässig bevorteilt würden.

Einige SVP-Redner sagten, dass das bisherige Abgabensystem bereits fair sei. Es gebe also keinen Grund, dieses abzuändern.

Obligatorische Volksabstimmung für angenommene Teilrevision

Die vom Kantonsrat angenommene Teilrevision über das Gesetz zu den Motorfahrzeugabgaben kommt obligatorisch zur Volksabstimmung.

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