Kanton Schwyz: Kein Geld aus Grundstückgewinnsteuer für günstigen Wohnraum

Im Kanton Schwyz sollen 20 Prozent der Grundstückgewinnsteuer an die Gemeinden gehen. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab und sieht fehlerhafte Anreize.

Mit der Motion M 5/26 verlangen die Motionäre, dass 20 Prozent der Erträge der Grundstückgewinnsteuer den Gemeinden zugeteilt werden, in deren Gebiet der steuerbare Grundstückgewinn angefallen ist. Diese Mittel sollen zweckgebunden für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verwendet werden.
Der Regierungsrat lehnt dieses pauschale Vorgehen ab. Dem Staatshaushalt und dem demokratischen Prozess würden dadurch wesentliche Mittel mit einem unklaren Verwendungszweck entzogen. Auch wenn der Regierungsrat Verständnis für das grundsätzliche Anliegen des bezahlbaren Wohnraums hat, ist der entsprechende Hebel vielmehr in konkreten Massnahmen zu suchen.
Diese Massnahmen sollen ortsgerecht erarbeitet, diskutiert und finanziert werden. Die entsprechenden Möglichkeiten bestehen bereits. Das pauschale Äufnen von Fonds mit stark fluktuierenden Beträgen bringt diesbezüglich nur fehlerhafte Anreize.
Der Regierungsrat beantragt die Motion nicht erheblich zu erklären.
Was ist eine Motion?
Mit einer Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, dem Kantonsrat eine bestimmte Verfassungs- oder Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Der Regierungsrat nimmt innert sechs Monaten Stellung zur Motion. Anschliessend entscheidet der Kantonsrat darüber, ob die Motion erheblich erklärt wird.
Wenn die Motion erheblich erklärt wird, hat der Regierungsrat zwei Jahre Zeit, um dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten. Der Kantonsrat kann die Motion auch in ein Postulat umwandeln.






