Kanton Schwyz: Nein zum 36-Millionen-Veloweg – Ja zum Zubringer Siebnen

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    Die Kommission empfiehlt dem Schwyzer Kantonsrat, die Langsamverkehrsführung Biberbrugg–Chaltenboden abzulehnen. Dem Zubringer Siebnen stimmt sie hingegen zu.

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    Nein zum 36-Millionen-Veloweg – Ja zum Zubringer Siebnen. - www.sz.ch

    Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Willi Kälin, beantragt dem Kantonsrat, der Ausgabenbewilligung für die Projektierung des Zubringers Siebnen zuzustimmen. Die Ausgabenbewilligung für die Projektierung und Realisierung der Langsamverkehrsführung Biberbrugg – Chaltenboden, Feusisberg, lehnt die Kommission jedoch ab.

    Seit Langem sind Bestrebungen vorhanden, die vierspurige Strassenanlage im Abschnitt Biberbrugg – Chaltenboden – Schindellegi für Velofahrer bedarfsgerecht auszubauen. Dieser Abschnitt verbindet den inneren mit dem äusseren Kantonsteil und gilt als Nadelöhr auf der Hauptstrasse Nr. 8. 24'000 Fahrzeuge befahren diese Passage täglich – Tendenz steigend. Parallel dazu nimmt auch der Veloverkehr stetig zu.

    Für Fussgänger besteht zwischen Biberbrugg und dem Chaltenboden heute keine Verbindung.

    Neue eigenständige Langsamverkehrsanlage Chaltenboden

    Der Regierungsrat möchte den Velo- und Fussgängerverkehr auf dem Abschnitt Biberbrugg – Chaltenboden komplett vom motorisierten Verkehr trennen. Damit soll die Verkehrssicherheit auf dem einzigen leistungsfähigen Übergang zwischen dem inneren und äusseren Kantonsteil deutlich erhöht werden. Das Projekt sieht vor, entlang der bestehenden Strassenanlage auf einer Länge von rund 1300 m eine eigenständige Langsamverkehrsanlage zu erstellen.

    Ab dem Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg soll diese mehrheitlich über Brücken führen, bevor sie vor dem Chaltenbodenrank die vierspurige Strasse mittels einer Überführung überquert und in die Industrieerschliessung beim Chaltenboden mündet. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, gestützt auf umfangreichen Untersuchungen und Variantenstudien, für die abschliessende Projektierung und die spätere Ausführung inklusive phasenbedingte Reserve eine Ausgabenbewilligung von 36 Mio. Franken.

    Zubringer Siebnen für Autobahnanschluss Wangen-Ost

    Erste Abklärungen für einen neuen Autobahnanschluss im Raum Wangen-Ost zur Entlastung der bestehenden Anschlüsse Lachen und Reichenburg sowie des unterliegenden Strassennetzes wurden bereits vor rund 20 Jahren getätigt. Während die Zuständigkeit für den Bau des neuen Autobahnanschlusses beim ASTRA liegt, ist der Kanton für die entsprechende Zubringerstrecke verantwortlich. Trotz langer Diskussionen, eines breiten Mitwirkungsverfahrens und einer umfangreichen Machbarkeitsstudie konnte erst gestützt auf eine im Jahr 2021 beschlossene Vorwärtsstrategie des Regierungsrates zu mehreren Strassenbaugrossprojekten das Vorprojekt für einen Zubringer als vollständig vom Kanton finanziertes Kantonsstrassenprojekt in Tiefenlage erarbeitet werden.

    Dieses insgesamt rund 1.7 km lange Projekt sieht vom Anschluss Glarnerstrasse eine ca. 250 m lange offene Strecke, anschliessend einen rund 1.0 km langen Tagbautunnel mit einem unterirdischen Kreisel als Anschluss an den Bahnhof Siebnen-Wangen sowie im nördlichen Teil mit einem weiteren (optionalen) unterirdischen Kreisel zur Erschliessung des dortigen Entwicklungsschwerpunktes (ESP-A Bahnhof Siebnen-Wangen) vor. Am nördlichen Portal des Tagbautunnels taucht die Strasse kontinuierlich auf und schliesst niveaugleich an die Zürcherstrasse an, von wo aus der eigentliche Autobahnanschluss erreicht wird. Nachdem diese Vorprojekt nun vorliegt, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat für die weitere Projektierung des Zubringers bis und mit Phase Bauprojekt/Genehmigung eine Ausgabenbewilligung von 9.9 Mio. Franken.

    Keine Unterstützung für die Langsamverkehrsführung, Zuspruch für den Zubringer Siebnen

    Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen nahm anlässlich ihrer Sitzung vom 24. September 2026 im Chaltenbodenrank einen Augenschein vor und liess sich über die Projekte detailliert informieren. Nach intensiven Diskussionen, bei denen namentlich die hohen Kosten der neuen Langsamverkehrsführung und der Nutzen lediglich für eine relativ kleine Zahl an Verkehrsteilnehmern ins Feld geführt wurden, empfahl eine Mehrheit der Kommissonsmitglieder eine Ablehnung der Ausgabenbewilligung für die Projektierung und Realisierung der Langsamverkehrsführung Biberbrugg – Chaltenboden.

    Demgegenüber stimmte die Kommission der Ausgabenbewilligung für die Projektierung des Zubringers Siebnen grossmehrheitlich zu. Unbestritten war, dass trotz der hohen Kosten nur eine Variante «tief» realistische Chancen auf eine Umsetzung hat und die Zustimmung zur Projektierung des Zubringers gegenüber dem Bund ein Zeichen setzt, dass der Anschluss Wangen-Ost für die Region ein Bedürfnis darstellt.

    Längerer Zeithorizont für Umsetzung der Projekte

    Beide behandelten Projekte haben bzw. hätten einen längeren Zeithorizont. Bei der Langsamverkehrsführung Chaltenboden ist geplant, nach der Genehmigung der Ausgabenbewilligungen durch den Kantonsrat das Bauprojekt fertigzustellen und das Bewilligungsverfahren durchzuführen. Im Idealfall könnte Mitte 2028 die Projektgenehmigung durch den Regierungsrat erfolgen und zirka ein Jahr später mit den Bauarbeiten begonnen werden.

    Da die Bauzeit für das gesamte Projekt rund zwei Jahre betragen wird, könnte die neue Verbindung Mitte 2031 in Betrieb genommen werden.

    Beim Zubringer Siebnen wird mit Blick auf die bis dahin noch erforderlichen umfassenden Arbeiten und Abstimmungen mit dem ASTRA frühestens 2031 eine öffentliche Projektauflage möglich sein. Nach den darauffolgenden weiteren Genehmigungsverfahren wäre ein Baubeginn im Idealfall dann frühestens 2035 möglich.

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