Kanton Schwyz: Unbekannte erlangen mit CEO-Betrug Millionen-Betrag

Ein Unternehmen aus dem Kanton Schwyz ist in den letzten Wochen Opfer eines CEO-Fraud-Betrugs geworden. Die Betrüger erbeuteten einen Millionen-Betrag.

In den vergangenen zwei Wochen wurde ein Unternehmen aus dem Kanton Schwyz Opfer eines sogenannten CEO-Fraud-Betrugs. Eine bislang unbekannte Täterschaft erlangte auf diese Weise mehrere Millionen Franken.
Die Kantonspolizei Schwyz und die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz haben die Ermittlungen aufgenommen.
Die Täterschaft nahm telefonisch Kontakt mit dem Inhaber des geschädigten Unternehmens auf und gab sich glaubhaft als bekannter Geschäftspartner aus.
Dabei kam eine mithilfe künstlicher Intelligenz manipulierte Stimme zum Einsatz. Durch diese Täuschung gelang es den Tätern, das Vertrauen des Inhabers zu gewinnen.
Nach der Zahlung fiel der Betrug auf
Unter dem Vorwand eines angeblich vertraulichen internationalen Geschäfts wurde der Inhaber des geschädigten Unternehmens dazu verleitet, mehrere Geldtransaktionen im Gesamtwert von mehreren Millionen Franken auszuführen.
Die Überweisungen erfolgten auf ein Bankkonto in Asien. Erst nach Abschluss der Zahlungen wurde der Betrug erkannt. Die Täterschaft ist bislang unbekannt.

In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat die Kantonspolizei die Ermittlungen aufgenommen.
Präventionshinweise der Kantonspolizei an Unternehmensleitungen:
Seien Sie besonders vorsichtig bei Zahlungsaufforderungen per Telefon oder Sprachnachricht, auch wenn die Stimme vertraut klingt. Beachten Sie, dass Stimmen mithilfe künstlicher Intelligenz täuschend echt nachgeahmt werden können.
Verifizieren Sie ausserordentliche oder dringliche Zahlungsanweisungen stets über einen zweiten, unabhängigen Kommunikationsweg. Setzen Sie konsequent das Vier-Augen-Prinzip sowie klare Freigabeprozesse bei hohen Geldbeträgen um.
Tätigen Sie keine Auslandsüberweisungen ohne überprüfte und dokumentierte Genehmigung. Melden Sie verdächtige Vorfälle umgehend Ihrer Bank und der Polizei.






