Kronenhofweg: Zukünftig Wohnbauten mit drei Geschossen möglich

Gemeinde Arth
Gemeinde Arth

Schwyz,

Mit der Aufzonung des Bauzonengebiets Kronenhofwegs in «W3», «Wohnzone mit drei Geschossen», unterstützt Arth eine verdichtete Bauweise an geeigneter Lage.

Der Rathausplatz in Arth im Kanton Schwyz.
Der Rathausplatz in Arth im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

Das bestehende Bauzonengebiet beim Kronenhofweg ist heute grösstenteils unüberbaut und befindet sich in der rechtskräftig festgelegten Bauzone «Wohnzone mit zwei Geschossen» (W2).

Die geltenden, zonenrechtlichen Bestimmungen erlauben eine Überbauung für Ein-, Zwei- und Reiheneinfamilienhäuser.

Diese Zonierung entspricht heute nur eingeschränkt den gestellten Anforderungen an eine räumlich gut abgestimmte Siedlungsentwicklung, wie die Gemeinde Arth ausführt.

Aufzonung unterstützt vedichtete Bauweise an geeigneter Lage

Im Rahmen der vorgesehenen Anpassung der Nutzungsplanung ist vorgesehen, das bestehende Bauland von der Bauzone «W2» in die «Wohnzone mit drei Geschossen» (W3) aufzuzonen.

Ziel dieser Massnahme ist es, eine bessere Ausnutzung des bereits eingezonten Baugebiets zu ermöglichen und gleichzeitig die Grundlage für eine zeitgemässe, gut gestaltete und aufeinander abgestimmte Bebauung zu schaffen.

Bei der geplanten Aufzonung handelt es sich nicht um eine Neueinzonung von Bauland, sondern um eine Aufzonung innerhalb des bestehenden Baugebiets.

Die Massnahme dient der Verbesserung der baulichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen und unterstützt eine verdichtete Bauweise an geeigneter Lage.

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