Luxram-Abbruch in Arth: Bundesgericht hebt Stopp auf

Gemeinde Arth
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Schwyz,

Das Bundesgericht hat die superprovisorische Verfügung zum Abbruch des Luxram-Gebäudes in Arth aufgehoben. Eine abschliessende Entscheidung steht noch aus.

Der Busbahnhof (ZVB) in Arth-Goldau.
Der Busbahnhof (ZVB) in Arth-Goldau. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Arth berichtet, hat das Bundesgericht kurz vor dem Jahreswechsel aufgrund einer Beschwerde eine superprovisorische Verfügung erlassen, dass der sofortige Abbruch des Luxram-Gebäudes zu unterlassen sei.

Eine superprovisorische Verfügung ist eine dringende gerichtliche Anordnung, die erlassen wird, um unmittelbare und schwerwiegende Schäden zu verhindern, bevor eine ausführliche rechtliche Prüfung stattfinden kann.

Am 14. Februar 2025 hat nun das Bundesgericht verfügt, dass dieser Beschwerde nach näherer Prüfung doch keine aufschiebende Wirkung zukommt. Denn Grundeigentümer und Gemeinde konnten aufzeigen, dass die Bagger sowieso erst auffahren können, wenn das noch ausstehende Rückbau- und Entsorgungskonzept vorgelegt und die Baufreigabe erteilt wird.

Der Gemeinderat Arth rechnet damit, dass das Bundesgericht in absehbarer Zeit auch in der Sache abschliessend über die Rechtmässigkeit der Abbruchbewilligung entscheidet.

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