Neue Richtlinien zur Nutzung des öffentlichen Grundes

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Schwyz,

Die revidierten Anpassungen des Bezirks Einsiedeln zur temporären Nutzung des öffentlichen Grundes treten per 1. Juni 2026 in Kraft.

Das Kloster Einsiedeln.
Das Kloster Einsiedeln. - Nau.ch / Jeannine Good

Der Bezirksrat Einsiedeln hat die revidierten Richtlinien für die temporäre Benützung des öffentlichen Grundes für Anlässe und Veranstaltungen genehmigt. Die Anpassungen treten per 1. Juni 2026 in Kraft, wie der Bezirk mitteilt.

Die bisherigen Richtlinien stammten aus dem Jahr 2011. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und der Erfahrungen aus der Bewilligungspraxis – insbesondere bei Veranstaltungen, Demonstrationen und temporären Nutzungen des öffentlichen Grundes – wurden die Bestimmungen überarbeitet.

Ziel der Revision ist es, die Bewilligungspraxis zu präzisieren, Zuständigkeiten klarer zu regeln und die Gebühren zeitgemäss sowie verursachergerecht festzulegen.

Neu werden die Voraussetzungen für Bewilligungen, die Interessenabwägung sowie das Verfahren klarer geregelt. Gesuche werden in einfachen Fällen durch das Ressort Infrastruktur beurteilt; bei besonderen Fällen, insbesondere wenn weitere Bewilligungen notwendig sind, liegt die Zuständigkeit beim Bezirksammann

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