Kanton Nidwalden: Firmen müssen wirtschaftlich Berechtigte melden

Ab 1. Oktober 2026 müssen Unternehmen – auch im Kanton Nidwalden – ihre wirtschaftlich berechtigten Personen einem nicht öffentlichen Bundesregister melden.

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in der Schweiz das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG).
Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen – das heisst Personen, die ein Unternehmen tatsächlich kontrollieren – zu melden. Die Informationen werden in einem zentralen, nicht öffentlichen Bundesregister erfasst.
Die Unternehmen können ihre Meldungen über die Plattform EasyGov einreichen. Dazu registrieren sie sich auf der Plattform EasyGov. Danach kann die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen über diese Plattform an das Transparenzregister übermittelt werden. Die Registrierung und Meldung über EasyGov sind kostenlos.
Voraussichtlich ab Frühling 2027 wird es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein, die Meldungen über die zuständigen kantonalen Handelsregisterämter einzureichen. Dies ist jedoch nur im Zusammenhang mit einer Handelsregisteranmeldung möglich.
Die Handelsregisterämter übermitteln die erhaltenen Informationen dem Transparenzregister, ohne sie auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Sie können deshalb keine Auskünfte zum Inhalt der Meldung, den notwendigen Unterlagen und den geltenden Fristen erteilten. Sie haben keinen Zugriff auf das Transparenzregister.
Weitere Informationen zur Meldung und den Fristen finden Sie auf der Webseite des Schweizerischen Transparenzregisters, EasyGov und im Merkblatt des Bundesamtes für Justiz.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Transparenzregister oder EasyGov.






