Nidwalden

    Kanton Nidwalden: Jahrespromotion an der Mittelschule Stans kommt

    Staatskanzlei Kanton Nidwalden
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    Nidwalden,

    Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hält an der Jahrespromotion fest. Die Mittelschule Stans führt ab August 2027 zudem nur noch freiwillige Wahlfächer.

    Kanton Nidwalden
    Jahrespromotion an der Mittelschule Stans kommt. - www.nw.ch

    Die Revision des eidgenössischen Maturitätsanerkennungsreglements erfordert Anpassungen der kantonalen Mittelschulgesetzgebung. Nach der teilweisen Rückweisung durch den Landrat hat der Regierungsrat die kritisierten Punkte nochmals vertieft geprüft. An der Jahrespromotion und der Überführung der Wahlpflichtfächer in freiwillige Wahlfächer hält er grundsätzlich fest, nimmt jedoch gezielte Präzisierungen vor.

    Die neuen Vorgaben der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) für die Anerkennung gymnasialer Maturitätszeugnisse erfordern Anpassungen an der Mittelschule in Stans. Der Regierungsrat beauftragte deshalb die Bildungsdirektion zunächst mit der Überarbeitung der Mittelschulverordnung und der kantonalen Maturitätsverordnung. Im Zuge der Arbeiten zeigte sich, dass auch Anpassungen des Mittelschulgesetzes notwendig sind. Der Auftrag wurde erweitert.

    Neben der Umsetzung neuer EDK-Vorgaben werden verschiedene Bestimmungen aktualisiert. Dazu gehören die Aufhebung des Weiterbildungsangebots der Mittelschule, Anpassungen bei der Zusammensetzung und den Kompetenzen des Mittelschulrats sowie der Wechsel von der Semester- zur Jahrespromotion. Zudem sollen die bisherigen Wahlpflichtfächer neu als Wahlfächer geführt werden.

    Während der Revisionsentwurf in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen war, wies der Landrat im Juni 2026 in der zweiten Lesung einzelne Punkte zur neuerlichen Prüfung an den Regierungsrat zurück. Im Fokus standen die geplante Einführung der Jahrespromotion sowie die Aufhebung der Wahlpflichtfächer, mit der die Schülerinnen und Schüler entlastet werden sollen. Es wurde in Frage gestellt, ob ausreichend abgeklärt sei, dass diese Massnahmen zu einer Entlastung führten.

    Die restlichen Änderungen waren weitgehend unbestritten.

    «Wir haben die Rückmeldungen des Landrats gemeinsam mit der Schulleitung der Mittelschule und der Amtsleitung sorgfältig geprüft», sagt Bildungsdirektor Armin Odermatt. «Am Grundsatz der Revision halten wir fest. Wir haben jedoch die Ausgestaltung der Jahrespromotion und der Wahlfächer konkretisiert.» So erhalten Schülerinnen und Schüler auch künftig nach jedem Semester ein Zeugnis und werden darin darauf hingewiesen, wenn ihre Promotion gefährdet ist.

    Der eigentliche Promotionsentscheid erfolgt aber neu auf Grundlage der Leistungen des gesamten Schuljahres. Damit erhalten Lernende mehr Zeit, vorübergehende Leistungsschwankungen auszugleichen.

    Auch bei den bisherigen Wahlpflichtfächern hält der Regierungsrat am Systemwechsel fest. Neu können die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, ob sie zusätzliche Wahlfächer besuchen. Gleichzeitig wird das höchstmögliche Wochenpensum von 40 auf 39 Lektionen reduziert.

    Wer keine Wahlfächer belegt, kann sein persönliches Wochenpensum um bis zu vier Lektionen reduzieren.

    Der Regierungsrat hat die angepasste Vorlage für die zweite Lesung im Landrat verabschiedet. Nach der Beratung im Kantonsparlament gilt eine ordentliche Referendumsfrist von zwei Monaten. Das revidierte Gesetz soll weiterhin am 1. August 2027 in Kraft treten.

    Damit erhält die Mittelschule genügend Vorbereitungszeit für die Einführung.

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