Kanton Nidwalden: Sozialhilfekosten sinken um rund ein Viertel

Im Kanton Nidwalden sind die Sozialhilfekosten der Gemeinden zwischen 2016 und 2025 um rund ein Viertel auf 2,29 Millionen Franken gesunken.

Der Kanton Nidwalden weist eine der tiefsten Sozialhilfequoten der Schweiz auf. Die Sozialhilfekosten der Gemeinden sind zwischen 2016 und 2025 um rund ein Viertel auf 2.29 Mio. Franken gesunken. Wie viel davon auf den Asyl- und Flüchtlingsbereich entfällt, lässt sich aufgrund der Erhebungsmethode nicht beziffern.
Der Regierungsrat nimmt in seiner Antwort auf eine Interpellation von Landrat Toni Niederberger, Stans, und Mitunterzeichnenden Stellung zur Entwicklung der Sozialhilfekosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Der Vorstoss verlangt unter anderem Auskunft über die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre, den Anteil von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie die finanzielle Belastung der Gemeinden. Zudem wird nach möglichen Entlastungsmassnahmen und dem Engagement des Regierungsrats gegenüber dem Bund gefragt.
Die wirtschaftliche Sozialhilfe kommt dann zum Tragen, wenn eine Person ihren Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln noch mit Leistungen der Sozialversicherungen bestreiten kann. In Nidwalden bewegt sich die Sozialhilfequote seit Jahren auf tiefem Niveau. 2024 betrug sie 1.0 Prozent, gegenüber 1.6 Prozent in der Zentralschweiz und 2.8 Prozent schweizweit.
Auch die Kosten der Gemeinden sind längerfristig gesunken, wie der Regierungsrat festhält: von 3.08 Mio. Franken im Jahr 2016 auf 2.29 Mio. Franken im Jahr 2025.
Wie viel davon auf Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich entfällt, lässt sich nicht separat ausweisen. Die Sozialhilfestatistik unterscheidet nicht nach ausländerrechtlichem Aufenthaltsstatus. Zudem werden Betroffene entweder über die Asylsozialhilfe oder die wirtschaftliche Sozialhilfe unterstützt.
«Die Zahlen zeigen, dass sich die Sozialhilfe insgesamt auf einem tiefen Niveau bewegt. Entscheidend ist, dass unterstützte Personen möglichst rasch wieder wirtschaftlich selbstständig werden. Gerade bei Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich spielt die Integration in den Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest.
Kanton ist während zwölf Jahren zuständig
Während der ersten zwölf Jahre nach der Einreise ist der Kanton für die wirtschaftliche Sozialhilfe von Asylsuchenden und Flüchtlingen zuständig. Bei anerkannten Flüchtlingen beteiligt sich der Bund während der ersten fünf Jahre nach der Anerkennung mit Globalpauschalen. Vom sechsten bis zum zwölften Jahr erstatten die Gemeinden dem Kanton Beiträge über den Flüchtlingspool.
Diese Rückerstattungen stiegen von rund 394'000 Franken im Jahr 2016 auf rund 758'000 Franken im Jahr 2025.
Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2027 setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass der Bund seine finanzielle Verantwortung weiterhin wahrnimmt. Die Zentralschweizer Kantone haben sich deshalb an den Bundesrat gewandt. Sie lehnen eine automatische Umwandlung des Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung B ab und fordern mehr Handlungsspielraum für die Kantone bei der Festlegung der Sozialhilfe, wenn diese die Kosten vollständig übernehmen müssen.
«Wer die finanzielle Verantwortung trägt, muss auch über einen entsprechenden Handlungsspielraum verfügen», so Peter Truttmann.
In diese Richtung zielt auch eine vom Regierungsrat unterstützte Standesinitiative. Sie verlangt unter anderem einen konsequenten Vollzug des Asylrechts, effiziente Verfahren, eine wirksame Steuerung der Migration und mehr Transparenz bei den Kosten. Der Regierungsrat hat die Standesinitiative am 1. Juli 2026 zuhanden des Landrates verabschiedet.






