Oberkirch LU: Beschwerde abgewiesen – Gewässerraum ist festgelegt

Der Regierungsrat hat die Festlegung des Gewässerraums in Oberkirch LU genehmigt und eine Verwaltungsbeschwerde gegen den Zonenplan abgewiesen.

Aufgrund der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes sind Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen. Damit erhalten Bäche, Flüsse und Seen langfristig genügend Platz. Das dient dem Hochwasserschutz, schützt wertvolle Lebensräume und sichert die natürlichen Funktionen unserer Gewässer.
An der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberkirch eine Änderung des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements (BZR) und legten damit den Gewässerraum innerhalb und ausserhalb der Bauzonen fest. Gegen den Beschluss ist eine Verwaltungsbeschwerde eingegangen. Der Regierungsrat hat die Ortsplanungsrevision geprüft und beurteilt die Festlegung des Gewässerraums in der kommunalen Ortsplanung als recht- und zweckmässig. Die Beschwerde hat der Regierungsrat abgewiesen.






