Grossdietwil bittet um Rückschnitt von Sträuchern
Nau.ch Lokal
Am 25.09.2022 - 20:34
Wie die Gemeinde Grossdietwil berichtet, müssen Grundstückeigentümer, deren Grundstücke an eine Strasse grenzen, Pflanzen bis Ende Oktober 2022 zurückschneiden.
Daher ersucht der Gemeinderat Grossdietwil die Grundstückeigentümer, deren Grundstücke an eine Strasse grenzen, die Situation auf ihrem Grundstück zu beurteilen und der gesetzlichen Pflicht zum Pflanzenrückschnitt bis Ende Oktober 2022 nachzukommen.
Wenn der Rückschnitt durch die Grundstückeigentümer nicht erfolgt, behält sich der Gemeinderat vor, diese Arbeiten durch den Werkdienst ausführen zu lassen und den betroffenen Grundstückeigentümern in Rechnung zu stellen. Die Gemeinde Grossdietwil dankt für das Verständnis.