Videoüberwachung beim Schulhaus wird installiert

Gemeinde Wikon
Gemeinde Wikon

Hinterland,

Nach wiederholten Sachbeschädigungen setzt Wikon auf Videoüberwachung beim Schulhaus, um Sicherheit zu erhöhen und Beweise für Strafverfahren zu sichern.

Ein Schulgebäude in der Gemeimde Wikon.
Ein Schulgebäude in der Gemeimde Wikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Wikon mitteilt, hat der Gemeinderat beschlossen im Aussenbereich des Schulhauses Wikon eine Videoüberwachung einzurichten. Grund für diesen Entscheid sind wiederholte Sachbeschädigungen.

Diese Vorfälle verursachen nicht nur Kosten für Reparaturen, sondern beeinträchtigen auch die Sicherheit und den ordentlichen Betrieb in der Schulanlage.

Die Videoüberwachung dient dem Schutz von Eigentum, Verhinderung von Littering und Sachbeschädigungen.

Mit den Videoaufnahmen soll Beweismaterial für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden können. Sie soll helfen, weiteren Schäden vorzubeugen und Vorfälle im Bedarfsfall nachvollziehen zu können.

Umfang, Zugriff und Datenschutz der Videoüberwachung

Es werden nur klar definierte Aussenbereiche überwacht, keine privaten Grundstücke. Sofern private Grundstücke oder Teile davon in den Aufzeichnungsbereich fallen, werden diese geschwärzt. Die Aufnahmen erfolgen durchgehend.

Die Einsichtnahme der Videoüberwachung erfolgt ausschliesslich im Bedarfsfall durch die Gemeindeschreiberin und die Abteilungsleiterin Bau und Infrastruktur. Die Zugriffe werden durch die Abteilung Bau und Infrastruktur protokolliert.

Die Bilder werden nur im Rahmen eines Strafverfahrens oder nach richterlicher Anweisung herausgegeben. Ansonsten sind die Aufnahmen streng geheim. Die Montage von der Videoüberwachung erfolgt im Mai 2026.

Kontrolle, Zweckbindung und Transparenz der Videoüberwachung

Die Abteilung Bau und Infrastruktur prüft regelmässig, ob die Voraussetzungen noch eingehalten werden, insbesondere ob die Videoüberwachung noch geeignet, erforderlich und verhältnismässig ist. Ebenfalls wird geprüft, ob es nur zum ursprünglich angegebenen Zweck verwendet wird.

Der Gemeinderat achtet auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Videoüberwachung erfolgt gemäss Datenschutzbestimmungen und wird vor Ort gekennzeichnet (Hinweiskleber/-tafeln). Mit dieser Massnahme soll die Sicherheit erhöht und das Schulhaus als wichtiges öffentliches Gebäude geschützt werden.

Das Betriebskonzept sowie der Situationsplan der Videoüberwachung sind bereits auf der Website der Gemeinde einsehbar.

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