EV Zug: Fan kommt nicht an eigenen Gerichtstermin
Region Zug 12.07.2023 - 13:32
Wegen des Mitführens von Pyros wurde ein Fan vom EV Zug von der Staatsanwaltschaft verurteilt. Der Mann geht mit dem Fall vor Gericht, schwänzt aber den Termin.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuger EVZ-Fan schwänzt einen eigenen Gerichtstermin wegen Pyro-Vergehen.
- Der Mann akzeptiert folglich die bedingte Geldstrafe und Busse fürs Mitführen von Pyros.
- Das Schwänzen des Termins kostet den Beschuldigten zusätzliche 750 Franken.
Am Zuger Strafgericht wurde für den Dienstagmorgen eine Verhandlung angesetzt, die keine halbe Stunde dauerte. Dies, da der Beschuldigte, trotz Vorladung, nicht vor Gericht erschien.
Am 1. Mai 2022 wurde der EV Zug Schweizer Meister. Dabei feierten 6000 Menschen vor der Bosshard-Arena, was auch für die Zuger Polizei viel Arbeit bedeutete. «Vier Personen wurden vorübergehend festgenommen, weil sie pyrotechnisches Material mitführten», so die Polizei in einer Mitteilung tags darauf.
Einer davon war ein Zuger Ende 20, wie «zentralplus» berichtet. Der Beschuldigte trug eine Rauchgranate und 47 Pyros auf sich. Das Material fällt unter die Kategorie P1 und ist laut Sprengstoffverordnung nur für gewerbliche Zwecke gedacht.
Folglich wurde der Mann von der Zuger Staatsanwaltschaft für Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Gegen diesen Strafbefehl zog er vor Gericht, wo er aber nicht auftauchte. «Die Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug gilt als zurückgezogen», beschliesst Einzelrichter Thomas Rain aufgrund des Nichterscheinens.
Dies bedeutet, dass der Beschuldigte seinen Strafbefehl inklusive Verurteilung nachträglich akzeptiert. So gelten die Feststellungen der Strafverfolger im Juli 2022 als rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft beschloss 40 Tagessätze einer bedingten Geldstrafe und 1000 Franken Busse.
Das Schwänzen des Gerichtstermins kostet den Mann noch zusätzlich. Denn der Termin band die staatlichen Ressourcen in Form vom Richter und der Gerichtsschreiberin ein. Daher wird dem Beschuldigten eine Entscheidgebühr von 750 Franken auferlegt.