Dominik Blunschy (Mitte): «Schluss mit steuerlicher Diskriminierung»

Familien sollen selbst über die Aufteilung von Arbeit und Betreuung entscheiden. Ein Gastbeitrag des Schwyzer Mitte-Nationalrats Dominik Blunschy.

Wie ein Paar Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege aufteilt, geht den Bund nichts an. Beide Vollzeit, beide Teilzeit oder vorübergehend ein Haupteinkommen: Familien sollen selbst entscheiden. Der Bund darf über die Steuerrechnung kein Familienmodell bevorzugen und andere abstrafen.
Genau das droht mit der Individualbesteuerung. Besonders profitieren Ehepaare mit zwei ähnlich hohen Einkommen. Paare, bei denen eine Person deutlich weniger verdient, können hingegen stärker belastet werden.
Wer sein Pensum reduziert, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen, riskiert eine höhere Steuerrechnung. Der Staat nimmt diese Arbeit gerne entgegen. Steuerlich kann er sie zum Nachteil machen.
Wie absurd das ist, zeigt der Kinderabzug. Er wird grundsätzlich hälftig auf beide Eltern verteilt. Hat ein Elternteil kein steuerbares Einkommen, verpufft dessen Hälfte. Übertragen lässt sie sich nicht.

Die Familie bezahlt Essen, Kleider und Krankenkasse gemeinsam. Doch beim Steuerabzug tut der Bund so, als hätten die Kinder nur den halben Bedarf. Ein Abzug auf dem Papier füllt keinen Kühlschrank.
Auch Rentnerpaare können bei stark unterschiedlichen Einkommen stärker belastet werden. Oft hat eine Person mehr Erwerbsarbeit geleistet, während die andere Kinder betreut und der Familie den Rücken freigehalten hat.
Diese Lebensleistung lässt sich nicht nachträglich auf zwei gleich hohe Einkommen verteilen. Wer jahrzehntelang Verantwortung übernommen hat, darf dafür im Alter nicht steuerlich abgestraft werden.
Dazu kommt mehr Bürokratie: zwei Steuererklärungen, getrennte Zuordnungen von Einkommen, Vermögen und Abzügen, zusätzliche Dossiers für die Behörden. Für Ehepaare wird auseinanderdividiert, was sie im Alltag gemeinsam tragen. Zwei Formulare machen noch keine Gleichstellung.
Die Fairness-Initiative bietet den vernünftigeren Weg. Eine Heirat darf keine höhere Steuerbelastung auslösen als bei einem unverheirateten Paar in vergleichbarer wirtschaftlicher Lage. Ehepaare werden weiterhin gemeinsam besteuert und reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein.
Die vorgesehene Übergangslösung ist pragmatisch: Die Verwaltung vergleicht die gemeinsame Steuer mit einer alternativen Berechnung nach den Regeln für Unverheiratete. Verrechnet wird der tiefere Betrag. Das Ehepaar braucht dafür keine zweite Steuererklärung.
Familien brauchen Spielraum. Eine Geburt, eine Krankheit oder die Pflege der Eltern kann ihre Aufgabenteilung verändern. Der Bund soll ihnen dabei keine steuerlichen Hürden in den Weg stellen.
Darum sage ich Ja zur Fairness-Initiative. Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft. Neue steuerliche Nachteile für andere Familienmodelle sind kein Fortschritt. Wie Menschen füreinander sorgen, entscheiden sie selbst.
Zum Autor
Dominik Blunschy (*1987) ist seit 2023 für Die Mitte im Nationalrat. Dort repräsentiert er den Kanton Schwyz.






