Stadt Luzern

Luzerner Initiative «Für zahlbare Wohnungen» geht in Zusatzschlaufe

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Luzerner Regierungsrat erhält mehr Zeit, um zur SP-Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Kantonsrat hat die Frist zur Behandlung der Vorlage um ein Jahr bis Juli 2027 mit 62 zu 32 Stimmen bei 9 Enthaltungen verlängert.

Der Kantonsrat hat die Behandlungsfrist für eine Volksinitiative verlängert. (Archivaufnahme)
Der Kantonsrat hat die Behandlungsfrist für eine Volksinitiative verlängert. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/URS FLUEELER

An der Fristverlängerung äusserten SVP, SP und Grüne Kritik. Ein Kompromissvorschlag der Grünen, die Frist nur um neun Monate bis April 2027 zu verlängern, lehnte das Parlament mit 95 zu 11 Stimmen ab.

Die SP des Kantons Luzern reichte ihr Begehren im Juli 2025 ein. Grundsätzlich muss der Regierungs Volksinitiativen innerhalb eines Jahres dem Kantonsrat zur Beratung unterbreiten.

Die Initiative fordert, dass der Anteil preisgünstiger Wohnungen bis 2040 auf 20 Prozent steigt. Die Mieten sollen «weniger als 70 Prozent» des Durchschnitts vergleichbarer Wohnungen betragen.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, weil das 20-Prozent-Ziel kaum zu erreichen sei. Er unterstütze aber deren Stossrichtung und wolle deswegen einen Gegenvorschlag ausarbeiten, erklärte er.

Mitte, FDP und GLP sprachen sich für dieses Vorgehen aus. Die Initiative greife in den Wohnungsmarkt ein, hiess es. Es sei deswegen richtig, dass der Regierungsrat einen mehrheitsfähigen und marktverträglichen Gegenvorschlag ausarbeite.

Die SVP lehnte die Fristverlängerung ab, weil sie gegen einen Gegenvorschlag war. Die Initiative sei in der ordentlichen Frist zu behandeln und dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, sagte ihr Sprecher.

Die SP als Initiantin lehnte die Fristverlängerung ebenfalls ab. Die Zeit des Wartens sei vorbei, die Menschen brauchten angesichts der stark steigenden Mieten jetzt eine Lösung, hiess es. Als negatives Beispiel nannte die Fraktionssprecherin den Kanton Zug.

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