Luzerner Kommission lehnt Aufhebung des kommunalen Mindestlohns ab

Die Sozial- und Sicherheitskommission (SSK) des Luzerner Stadtparlaments spricht sich gegen eine Aufhebung des kommunalen Mindestlohnes aus. Sie ist damit gleicher Meinung wie die Stadtregierung.

Der Entscheid der SSK fiel denkbar knapp aus. Fünf Mitglieder waren gegen die Aufhebung des Mindestlohnreglements, vier dafür, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte.
Auslöser der Debatte war eine Motion von Mitte, FDP, SVP und GLP, die eine Aufhebung des Reglements verlangten. Der Grosse Stadtrat, das Parlament, erklärte den Vorstoss im letzten November gegen den Antrag des Stadtrats erheblich.
Seit dem 1. Januar gilt in der Stadt Luzern ein minimaler Stundenlohn von 22,75 Franken. Dieser geht auf eine Volksinitiative der Juso zurück, welche der Grosse Stadtrat im Mai 2024 guthiess.
In der Kommission sei die Vorlage «kontrovers» diskutiert worden, hiess es im Communiqué. Die Meinungen seien «deutlich auseinander» gegangen.
Befürworter betonten die sozialpolitische Wirkung und die geltende Rechtslage. Auch der Stadtrat lehnte eine Aufhebung ab. Er betrachtet den Mindestlohn als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Erwerbsarmut und zur Verhinderung von Lohndumping, ist dem Communiqué zu entnehmen.
Kritiker hingegen bemängelten die rechtlichen Unsicherheiten, den Mehraufwand sowie mögliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort.
Das Luzerner Kantonsparlament hatte im letzten Herbst eine Motion angenommen, die kommunale Mindestlöhne mittels kantonaler Regulierung verhindern will. Die Vereinbarkeit von kommunalen Mindestlöhnen mit kantonalem Recht beschäftigt auch das Bundesgericht, da mehrere Städte den Rechtsweg beschritten haben.




