Nidwaldner Frauen sollen Korporationsbürgerrecht wiedererlangen

Nidwaldner Frauen, die das Korporationsbürgerrecht infolge Heirat verloren haben, sollen dieses wieder erhalten können. Dies sieht ein lange erwartetes Gesetz vor, das der Landrat am Mittwoch beraten hat.

Im neuen Korporationsaufsichtsgesetz ist 14. Juni 1981 als Stichtag festgelegt: Frauen, die damals lebten und über das Korporationsbürgerrecht verfügten, dieses jedoch später verloren haben, sollen es wieder erlangen können. Sie und ihre Nachkommen können sich nach Inkrafttreten des Gesetzes in ein Korporationsregister eintragen lassen.
Der Stichtag wurde gemäss Antrag der Regierung gewählt, weil an jenem Datum der Artikel zur Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung in Kraft trat.
Ein Antrag zur Streichung des Stichtags, gestellt von einer Minderheit der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS), lehnte der Landrat deutlich ab. Auch mehrere weitere Anträge der Kommissionsminderheit hatten keine Chance. Dabei ging es um die Ausmerzung von vermeintlichen Widersprüchen, Präzisierungen oder um die Rechenschaftspflicht der Korporationen.
Hingegen nahm der Rat einen Antrag der Kommission Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) einstimmig an, der für den Wechsel einer Korporationsbürgerschaft eine Frist vorsieht.
«Was lange währt, wird endlich gut»: Diesen Spruch zitierten mehrere Votantinnen und Votanten. Mehrheitlich begrüssten die Landratsmitglieder das neue Gesetz. Grosse Diskussionen blieben aus.
Mitte-Fraktionssprecher Josef Bucher sagte, mit dem vorliegenden Gesetz werde «jegliche Diskriminierung ausgeschlossen». Dies sei «ein zentraler Punkt».
Reto Blättler (FDP) sagte, es gebe kein besseres Reglement als das nun vorliegende.
Mehrere Landratsmitglieder, darunter Josef Bucher, Reto Blättler und Iren Odermatt-Eggerschwiler (ebenfalls FDP), legten ihre Korporationsbürgerschaft in ihren Voten offen.
Die weiteren Bestimmungen, die der Neuerlass vorsieht, betreffen die Aufsicht und Aufgaben der Korporationen. Der Landrat wird über das Gesetz in der zweiten Lesung entscheiden. Benno Zurfluh (Grüne) kündigte an, mit der Vorlage nicht zufrieden zu sein und Anträge stellen zu wollen.
Bereits 2023 unternahm die Regierung einen Versuch, ein neues Gesetz zu verfassen, das in der Vernehmlassung jedoch stark kritisiert wurde. Für Kontroversen sorgte zum einen die Frage der Gleichstellung. Andererseits war umstritten, dass der Landrat zwar ein Korporationsaufsichtsgesetz beschliessen wollte, die Koprationsbürgerinnen und -bürger aber eigenständig ein Korporationsgesetz verabschieden sollten.
Ein externer Rechtsgutachter kam im Januar 2025 zum Schluss: Der Landrat muss auch das Korporationsgesetz erlassen. Jedoch sei auch ein Verzicht auf das Korporationsgesetz sei zulässig.
Die Regierung passte das Projekt daraufhin an. Während der Landrat nun ein Gesetz über die Aufsicht der Korporationen beschliessen soll, werden Detailregelungen der Korporationen in deren Ordnungen festgeschrieben. Diese werden wiederum vom Regierungsrat auf ihre Gesetzmässigkeit geprüft und genehmigt.
Der Gesetzesprozess geht auf ein Bundesgerichtsentscheid von 2018 zurück. Zwei Personen erstritten sich das Korporationsbürgerrecht: Ihre Mutter war zwar Bürgerin der Genossenkorporation Stans, nicht aber der Vater. Durch die Ehe verlor sie nach damaliger Praxis das Recht, die Korporationsbürgerschaft weiterzugeben. Damit verletzte die Korporation jedoch verfassungsmässige Grundrechte, wie das Gericht urteilte. Der Regierungsrat stellte darum im März 2018 eine Änderung des damaligen Korporationsgesetzes in Aussicht.






