Obwaldner Regierung will Asylsozialhilfe für alle mit Status S

Schutzbedürftige aus der Ukraine sollen auch dann, wenn sie länger als fünf Jahre in der Schweiz leben und eine Aufenthaltsbewilligung haben, im Kanton Obwalden nur eine reduzierte Sozialhilfe erhalten. Dies sieht der Regierungsrat vor.

2027 wird es fünf Jahre her sein, seit Russland seinen Krieg gegen die Ukraine begonnen hat. Damit werden sich auch die ersten Ukrainerinnen und Ukrainer mit dem Schutzstatus S mindesten fünf Jahre in der Schweiz aufhalten. Sie können damit eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung haben ein Anrecht auf die reduzierte Asylsozialhilfe, solche mit einer Aufenthaltsbewilligung würden gemäss der geltenden Obwaldner Gesetzgebung eine gleich hohe Sozialhilfe wie Einheimische erhalten.
An Schutzstatus S gekoppelt
Der Regierungsrat will, dass Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung weiterhin nur die Asylsozialhilfe erhalten. Er begründet dies damit, dass deren Aufenthaltsbewilligung an den Schutzstatus S gekoppelt bleibe. Dieser sei temporär und rückkehrorientiert.
Der Regierungsrat will mit dieser Lösung auch verhindern, dass Geflüchtete mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus unterschiedlich hohe Sozialhilfe erhalten. Er nennt aber auch einen finanziellen Grund. Der Bund wolle seine finanziellen Beiträge an die Schutzbedürftigen einstellen, hiess es in der Mitteilung.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass bis Ende 2027 rund 150 Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Obwalden leben, seit mindestens fünf Jahren über den Schutzstatus S verfügen werden. Die von ihm geplante Änderung der Ausländerverordnung ist bis Ende Oktober in der Vernehmlassung.





