Schwyz entschädigt neu Schäden durch Graugänse und Höckerschwäne

Landwirtschaftliche Schäden durch Graugänse und Höckerschwäne werden im Kanton Schwyz künftig entschädigt. Die Schwyzer Regierung hat die kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung revidiert. Sie tritt am 1. Juli in Kraft, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Neu können laut der Mitteilung Landwirte Schäden an Wiesen und Kulturen durch Graugänse und Höckerschwäne über die kantonale Wildschadenkasse geltend machen. Bisher waren solche Schäden durch geschützte Tierarten nicht entschädigungsfähig, wie es weiter hiess.
Zudem werden Jagdberechtigte künftig offiziell in die Tötung von Wolfsrudeln und anderen schadensstiftenden Grossraubtieren einbezogen. Voraussetzung dafür sei eine entsprechende Ausbildung, hiess es weiter. Bereits im vergangenen Jahr unterstützten ortskundige und speziell geschulte Jägerinnen und Jäger die Wildhut bei Abschüssen des Chöpfenberg-Wolfsrudels.






