Schwyz ermöglicht die Bestattung von «Sternenkindern»

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Schwyz,

Der Kantonsrat hat ein Postulat von Andrea Burtschi (Mitte) unterstützt. Es nimmt die gesetzliche Unterscheidung zwischen Fehl- und Totgeburten ins Visier.

Sternenkind
Im Kanton Schwyz sollen künftig auch «Sternenkinder» bestattet werden können. (Symbolbild) - Keystone

Der Kantonsrat hat am Donnerstag ein Postulat von Andrea Burtschi (Mitte) einstimmig erheblich erklärt. Im Bundesrecht wird zwischen Fehlgeburten und Totgeburten unterschieden. Ein Kind gilt als Totgeburt, wenn es bei der Geburt mindestens 500 Gramm wiegt oder wenn die Schwangerschaft mindestens 22 Wochen gedauert hat.

Ist dies der Fall, besteht ein Anrecht auf eine Bestattung. Kein Anrecht auf eine Bestattung gilt, wenn das Kind zu früh oder zu leichtgewichtig tot geboren wird. Das wollte Kantonsrätin Andrea Burtschi (Mitte) und Mitunterzeichnende aus den Reihen der Mitte, FDP und SVP ändern.

Vorstoss für Gleichstellung von Fehl- und Totgeburten

Sie verlangten, dass die Vorschriften im Bestattungs- und Friedhofswesen nicht nur für Totgeburten, sondern auch für Fehlgeburten gelten sollen, sofern die Eltern eine Bestattung auf dem Friedhof wünschen. Das Postulat war im Kantonsrat unbestritten. Sämtliche Fraktionssprecher sprachen sich für das Ansinnen aus.

Es schaffe Rechtssicherheit für die Kantone und Gemeinden, weil auf Bundesebene keine einheitliche Regelung vorliege, hiess es am Donnerstag. Der Vorstoss sei «längst fällig», sagte Aurelia Imlig-Auf der Maur (SP/Grüne).

Ruth von Euw (GLP) dankte der Regierung für die Unterstützung des Vorstosses. «Jetzt können Eltern in Würde Abschied nehmen», sagte sie.

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