Schwyzer Kantonsrat will keine Standesinitiative für NFA-Anpassung

Der Schwyzer Kantonsrat hat sich hauchdünn gegen eine Standesinitiative zur Anpassung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) ausgesprochen. Damit wollten Bürgerliche vermeintliche Nachteile des Kantons bei der Berechnung der NFA-Beiträge ausräumen.

In der Abstimmung setzten sich die Gegnerinnen und Gegner des Anliegens mit 45 zu 44 Stimmen durch. Der Kantonsrat folgte somit der Empfehlung der Regierung. Neben SP/Grünen und der GLP sprach sich auch eine Mehrheit der FDP gegen eine Standesinitiative aus.
Konkret ging es Cornel Betschart (Mitte) und Mitunterzeichnenden aus der FDP und SVP um Doppelbesteuerungskonflikte. Bei solchen Konflikten steht die Steuerhoheit gemäss Bundesgerichtsurteilen jenen Kantonen zu, in denen eine natürliche Person tatsächlich lebt oder eine juristische Person tatsächlich tätig ist.
Tiefsteuerkantone wie Schwyz, die als formelle Steuersitze beliebt sind, müssen in solchen Fällen bereits eingezogene Steuereinnahmen zurückzahlen. Dies wird im Ressourcenpotenzial des Kantons, das für die Berechnung der NFA-Beiträge als Grundlage dient, jedoch jeweils nicht korrigiert. Dadurch erscheint dieses Potenzial grösser als es tatsächlich ist und führt gegebenenfalls zu höheren Beiträgen an die Nehmerkantone, soweit die Argumentation.
Enorm kleine Anteile
Wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf den Vorstoss schrieb, geht es allerdings um enorm kleine Anteile an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage, auf der das Ressourcenpotenzial fusst. Die Beträge, welche der Kanton Schwyz 2020 bis 2022 zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen zurückzahlte, machten zwischen 0,04 und 02 Prozent der Steuerbemesseungsgrundlage aus. Bei den natürlichen Personen fielen solche Rückerstattungen noch weniger ins Gewicht.
Wie die Regierung erachteten auch die Gegnerinnen und Gegner im Kantonsrat das Anliegen angesichts des geringen Nutzens als «viel zu aufwendig», wie Bianca Bamert namens der SP/Grünen-Fraktion sagte. Die Regierung befürchtete zudem, mit einer Anregung zur Anpassung des NFA könnte der Kanton Schwyz weitere Änderungen anstossen, die nicht in seinem Sinne sind, wie Finanzvorsteher Herbert Huwiler (SVP) ausführte. Die zehn Geberkantone seien gegenüber den Nehmerkantonen in der Minderheit.





