Schwyz

    Schwyzer Kommission beantragt Ablehnung der Zugersee-Initiative

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Schwyz,

    Die vorberatende Kommission des Schwyzer Kantonsrats hat sich gegen die Zugersee-Initiative ausgesprochen. Sie hat «erhebliche Zweifel» an der Wirkung und am Kosten-Nutzen-Verhältnis der vorgeschlagenen Belüftungsmassnahme, wie sie am Donnerstag mitteilte.

    Der Zugersee hat zu viel Phosphor. (Archivaufnahme)
    Der Zugersee hat zu viel Phosphor. (Archivaufnahme) - Keystone/GAETAN BALLY

    Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr beantragt dem Parlament zwar, das Volksbegehren für gültig zu erklären. Sie empfiehlt aber dessen Ablehnung.

    Kein grösserer Schweizer See ist so stark mit Phosphor belastet wie der Zugersee. Ab einer Tiefe von 160 Metern ist er praktisch sauerstofffrei. Die Anrainerkantone Zug, Schwyz und Luzern vereinbarten deswegen, den See künstlich zu belüften und sich die Kosten von 11,2 Millionen Franken zu teilen. Schwyz sollte sich mit 2,3 Millionen Franken beteiligen.

    Doch der Kantonsrat lehnte die vom Regierungsrat beantragte Ausgabenbewilligung im April 2025 ab. Die Mitte reichte darauf die Initiative «Ja zu gesunden Seen» ein, damit die Stimmberechtigten über die Schwyzer Beteiligung von 2,3 Millionen Franken entscheiden können.

    «Kein akuter Handlungsbedarf»

    Für den Zugersee gebe es aber keinen akuten Handlungsbedarf, schrieb die vorberatende Parlamentskommission in ihrer Mitteilung. Er zähle zu den ertragreichsten Fischereigewässern der Schweiz und befinde sich, abgesehen vom erhöhten Phosphorgehalt im Tiefenwasser, in einem guten ökologischen Zustand.

    Ähnliche Belüftungsanlagen am Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee würden seit den 1980er-Jahren betrieben, ohne dass die bundesrechtlichen Anforderungen durchgehend eingehalten werden könnten. Zirkulationsunterstützungen setzten zudem bei den Symptomen und nicht bei den Ursachen wie dem Nährstoffeintrag an.

    Unerwünschte Folgen

    Kritisch beurteilte die Kommission auch die rechtliche Tragweite der Initiative. Die Bestimmung würde den Kanton mutmasslich verpflichten, die Mindestanforderungen bei allen öffentlichen Seen sicherzustellen, was über das Bundesrecht hinausgehe.

    Eine Kommissionsminderheit verlangt die Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat. Sie machte geltend, die finanziellen und rechtlichen Folgen seien ungenügend abgeklärt worden.

    Kommentare

    Mehr aus Schwyz

    FC Einsiedeln
    Fussball
    Wangen SZ Luftaufnahme
    Wangen SZ
    Wollerau SZ
    Wollerau SZ
    Schübelbach SZ
    Schübelbach SZ

    Mehr aus Zentral

    Vater
    6 Interaktionen
    Abgelehnter Abzug
    EV Zug Senteler Egli
    Verletzungspech